• Stromversorgung • Schnittstelle zum Powerline-Netzwerk Power • WLAN Access Point WLAN • Verbindung zum WLAN-Funknetz Pow erlin e • Anschluss von Netzwerkgeräten 1 FRITZ!Powerline 510E • Statusanzeige • Verbindungen sicher herstellen 1 FRITZ!Powerline 540E • Powerline-Verbindung sicher herstellen Security 2 LAN-Kabel...
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Reichweite Ihres Heimnetzes über Powerline, über WLAN- und über LAN-Verbindungen erweitern. Umfassende Informationen und technische Details fi nden Sie in den PDF-Hand- büchern der FRITZ!-Produkte FRITZ!Powerline 510E und FRITZ!Powerline 540E auf unserer Internetseite http://avm.de/service. Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit Ihrem FRTIZ!Powerline 540E WLAN Set.
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FRITZ!Powerline 540E WLAN Set in Betrieb nehmen 1. Stecken Sie FRITZ!Powerline 510E in eine Steckdose und verbinden Sie ihn über LAN- FRITZ!Box direkt in FRITZ!Powerline 540E übernehmen: Dafür drücken Sie 6 bis 10 Sekunden auf den WLAN-WPS-Taster von FRITZ!Powerline. Anschließend starten Sie an Kabel mit Ihrem Internetrouter (FRITZ!Box).
192.168.178.2, wenn FRITZ!Powerline 540E noch nicht mit einem Router verbunden ist. Wenn Sie die WLAN-Einstellungen der FRITZ!Box übernommen haben (siehe Seite 21), der <IP-Adresse>. Die IP-Adresse wird von Ihrem Internetrouter vergeben, sobald gilt Folgendes: sich ein oder mehrere FRITZ!Powerline 540E in Ihrem Heimnetz befinden.
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Geräte erkannt, die Sicherheitseinstellungen denselben Netzwerkschlüssel verwenden ist aus oder hat keine kompatiblen Powerline-Geräte erkannt oder keine Geräte erkannt, die denselben Netzwerkschlüssel 10 bis 15 Sekunden drücken Werkseinstellungen verwenden Security kurz drücken FRITZ!Powerline 540E sicher in ein Powerline- Netzwerk einbinden...
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Einrichten und Update über Browseroberfläche: http://fritz.powerline oder über Windows-Programm zum Download auf Hiermit erklärt AVM, dass sich FRITZ!Powerline 540E WLAN Set in Übereinstimmung avm.de/download mit den grundlegenden Anforderungen und den anderen relevanten Vorschriften der Richtlinien 2014/53/EU bzw. 2014/30/EU und 2014/35/EU, 2009/125/EG sowie 2011/65/EU befi...