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LG 19LH250C-ZB Bedienungsanleitung Seite 165

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Inhaltsverzeichnis

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(b) unter Patentansprüchen, die durch die Erzeugung, Nutzung oder den Verkauf des Originalcodes verletzt werden, um den Originalcode (oder
Teile davon) zu erstellen, erstellen zu lassen, zu verwenden, anzuwenden, zu verkaufen bzw. zum Verkauf anzubieten und/oder anderweitig dar-
über zu verfügen.
(c) die in diesen Abschnitten 2.1(a) und (b) gewährten Lizenzen sind zu dem Datum wirksam, an dem der ursprüngliche Entwickler den
Originalcode unter den Bedingungen dieser Lizenz verbreitet.
(d) Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.1(b) wird keine Lizenz: 1) für Code, den Sie vom Originalcode entfernen; 2) vom Originalcode trennen;
oder 3) für Verletzungen gewährt, die durch: i) die Modifikation des Originalcodes oder ii) die Kombination des Originalcodes mit anderer
Software oder Geräten verursacht werden.
2.2. Genehmigung des Beitragleistenden.
Vorbehaltlich von Drittparteiansprüchen geistigen Eigentums gewährt Ihnen jeder Beitragleistende eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive
Lizenz
(a) unter Rechten geistigen Eigentums (außer Patent oder Markenzeichen), lizenzierbar durch den Beitragleistenden, zur Nutzung,
Vervielfältigung, Modifikation, Darstellung, Umsetzung, Unterlizenzvergabe und Verbreitung von von diesem Beitragleistenden geschaffenen
Modifikationen (bzw. Teilen davon), und zwar entweder auf ungeänderter Basis, zusammen mit anderen Modifikationen, als betreffender Code
und/oder als Teil eines umfassenderen Werks; und
(b) unter Patentansprüchen, die durch die Erzeugung, Nutzung oder den Verkauf von Modifikationen verletzt werden, welche der Beitragleistende
entweder allein und/oder zusammen mit der Version des Beitragleistenden (oder Teilen davon) vorgenommen hat, um: 1) die von diesem
Beitragleistenden vorgenommenen Modifikationen (bzw. Teile davon); und 2) die Verbindung von durch diesen Beitragleistenden vorgenommenen
Modifikationen mit der Version des Beitragleistenden (oder Teilen einer solchen Verbindung) zu erstellen, erstellen zu lassen, zu verwenden, anzu-
wenden, zu verkaufen bzw. zum Verkauf anzubieten und/oder anderweitig darüber zu verfügen.
(c) die in diesen Abschnitten 2.2(a) und 2.2(b) gewährten Lizenzen sind zu dem Datum wirksam, zu dem der Beitragleistende den betreffenden
Code erstmalig kommerziell nutzt.
(d) Ungeachtet des obigen Abschnitts 2.2(b) wird keine Lizenz: 1) für Code, den der Beitragleistende von der Version des Beitragleistenden ent-
fernt hat; 2) der von der Version des Beitragleistenden getrennt ist; 3) für Verletzungen, die durch: i) die Modifizierung der Version des
Beitragleistenden durch eine Drittpartei ii) die Verbindung von durch diesen Beitragleistenden vorgenommenen Modifikationen mit anderer
Software (außer als Bestandteil der Version des Beitragleistenden) oder Geräten verursacht werden; oder 4) insofern keine Modifikationen durch
diesen Beitragleistenden vorgenommen wurden, unter Patentansprüchen, die durch den betreffenden Code verletzt werden, gewährt.
3. Verbreitungsverpflichtungen.
3.1. Anwendung der Lizenz.
Die Modifikationen, die Sie vornehmen oder zu denen Sie beitragen, unterliegen den Bestimmungen dieser Lizenz, einschließlich, ohne
Einschränkung, von Abschnitt 2.2. Die Quellcode-Version des betreffenden Codes darf ausschließlich unter den Bestimmungen dieser Lizenz oder
einer künftigen Fassung dieser Lizenz, wie gemäß Abschnitt 6.1 verlautbart, verbreitet werden, und Sie müssen jeder von Ihnen verbreiteten Kopie
des Quellcodes eine Kopie dieser Lizenz beifügen. Sie dürfen keiner Quellcode-Version irgendwelche Bestimmungen beifügen oder auferlegen, wel-
che die geltende Version dieser Lizenz oder die Rechte des Empfängers unter dieser Lizenz verändern oder beschränken. Sie können jedoch ein
zusätzliches Dokument einbeziehen, welches zusätzliche Rechte, wie beschrieben in Abschnitt 3.5, gewährt.
3.2. Verfügbarkeit des Quellcodes.
Jede Modifikation, die Sie vornehmen oder zu der Sie beitragen, muss in Form von Quellcode unter den Bedingungen dieser Lizenz jedem, dem Sie
eine ausführbare Version zur Verfügung gestellt haben, verfügbar gemacht werden, und zwar entweder auf demselben Medium, auf dem sich die
ausführbare Version befindet, oder mittels eines akzeptierten elektronischen Verbreitungsmechanismus. Ferner muss sie im Fall der Bereitstellung
mittels eines elektronischen Verbreitungsmechanismus für mindestens zwölf (12) Monate ab dem Datum, zu dem Sie diesen Empfängern erstmalig
verfügbar gemacht wurde, bzw. für mindestens sechs (6) Monate ab dem Datum, zu dem diesen Empfängern eine Folgeversion dieser bestimmten
Modifikation verfügbar gemacht wurde, zur Verfügung gestellt werden. Sie sind verantwortlich für die Gewährleistung, dass die Quellcode-Version ver-
fügbar bleibt, und zwar auch dann, wenn der elektronische Verbreitungsmechanismus von einer Drittpartei betrieben wird.
3.3. Beschreibung der Modifikationen.
Sie müssen dafür Sorge tragen, dass der von Ihnen verbreitete betreffende Code eine Datei enthält, in der die Änderungen, die Sie zur Erstellung
dieses betreffenden Codes vorgenommen haben, sowie das Datum einer jeden Änderung dokumentiert ist. Sie müssen eine hervorgehobene
Erklärung dazu, dass die Modifikation direkt oder indirekt von dem vom ursprünglichen Entwickler zur Verfügung gestellten Originalcode abgeleitet ist,
einbeziehen, und zwar unter Angabe des Namens des ursprünglichen Entwicklers im (a) Quellcode sowie (b) in allen Hinweisen, die der Version einer
ausführbaren Datei oder der zugehörigen Dokumentation beigefügt sind, in welcher Sie Ursprung und Eigentümerschaft des betreffenden Codes
erläutern.
3.4. Geistiges Eigentum
(a) Ansprüche Dritter
Sollte dem Beitragleistenden bekannt sein, dass unter den Rechten geistigen Eigentums einer Drittpartei eine Lizenz erforderlich ist, um die von
diesem Beitragleistenden unter den Abschnitten 2.1 oder 2.2 gewährten Rechte wahrzunehmen, muss der Beitragleistende eine Textdatei mit
dem Namen „LEGAL" in die Quellcode-Distribution einbeziehen, welche den Anspruch sowie die den Anspruch erhebende Partei bezeichnet, und
zwar hinreichend detailliert mit den für einen Empfänger für eine Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Drittpartei benötigten Informationen. Erlangt
der Beitragleistende derartige Kenntnisse, nachdem die Modifikation wie in Abschnitt 3.2 beschrieben verfügbar gemacht wurde, wird der
Beitragleistende die Datei „LEGAL" unverzüglich modifizieren, und zwar bei sämtlichen Kopien, die der Beitragleistende anschließend verbreitet.
Darüber hinaus wird er weitere angemessenen Schritte unternehmen (wie etwa Benachrichtigung entsprechender Mailinglisten und Newsgroups),
um die Empfänger des betreffenden Codes über die neuen Erkenntnisse zu informieren.
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