Wichtige Sicherheitshinweise
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Laut StVO (gültig nur in Österreich) hat sich jeder Teilnehmer
des öffentlichen Straßenverkehrs so zu verhalten, dass kein
anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet, geschädigt, belästigt
bzw. behindert wird! Um Ihr E-Klapprad im öffentlichen Stra-
ßenverkehr betreiben zu dürfen, muss es den gesetzlichen
Richtlinien entsprechen. Grundsätzlich muss das E-Klapprad
mit zwei voneinander unabhängig funktionierenden Bremsen,
mit einer Klingel, mit einem hell leuchtenden Scheinwerfer,
der die Fahrbahn nach vorne mit weißem oder hellgelbem,
ruhendem Licht beleuchtet, mit einem roten Rücklicht und
Reflektorstreifen ausgestattet sein. Erkundigen Sie sich vor
der Inbetriebnahme Ihres E-Klapprads über die aktuellen
rechtlichen Grundlagen Ihrer Region. Wenden Sie sich dazu
an die zuständigen Behörden..
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Das E-Klapprad ist mit einem Lithium Ionen Akku aus-
gestattet. Bitte beachten Sie, dass es in einigen Ländern
gesonderte Vorschriften für den Transport von Lithium Ionen
Akkus gibt.
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Die beste Betriebstemperatur des Akkus liegt zwischen
10°C und 30°C. Darüber und auch darunter verschlechtert
sich die Leistungsabgabe, dies führt zu einer reduzierten
Reichweite.
WARNUNG!
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