9. Allgemeine Sicherheit und Vorschriften
Allgemeines
Die Abdeckbretter dienen nicht dazu, darauf herum zu laufen oder um von ihnen ins Wasser zu tauchen.
Die Treppen dienen einzig dazu, ins Bad zu gelangen und es wieder zu verlassen. Aus Sicherheitsgründen (vor allem in Hinblick auf Kinder) raten wir, die Treppe nach dem
Gebrauch zu entfernen.
Vorsicht bei elektrischen Geräten in der Nähe des Schwimmbades (Todesgefahr durch Stromschlag).
Kinder, die sich im Bad oder in dessen Nähe aufhalten, müssen Sie stets beaufsichtigen.
Wenn Sie das Schwimmbad nicht nutzen, empfehlen wir, es abzudecken.
Nicht auf die Winter- und Sommer-Folien treten!
Technische Installation
Der Technikraum kann sich näher als 3,5 m vom Schwimmbad entfernt befinden, vorausgesetzt, er ist mit einem Schloss verriegelt und nur für qualifiziertes Personal zugänglich.
Vor dem Öffnen des Technikraums ist die Stromzufuhr zu unterbrechen. Erst danach dürfen Sie den Raum betreten.
Elektrizität
Im Allgemeinen muss die Installation den allgemeinen Vorschriften entsprechen (in Belgien Art. 90 - Schwimmbäder - und in Frankreich der Norm NF C15-100)
Alle elektrischen Geräte müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- ausschließlich zum Betreiben des Schwimmbades
- Isolierhülle und mit mechanischem Schutz
- Speisung bei sehr niedriger Sicherheitsspannung
- jede Installation nur durch qualifiziertes Personal
Die Installation muss ein Elektriker vornehmen. Die örtlichen Gesetze und geltenden Vorschriften sind einzuhalten.
Schutz
Im Allgemeinen erfüllt der Schutz die geltenden Vorschriften (Frankreich: Gesetz vom 03.01.2003)Die ins Erdreich versenkten, nicht geschlossen gebauten Schwimmbäder müs-
sen mit einer genormten Sicherheitsvorrichtung ausgestattet sein. Der Installateur muss dem Bauherrn einen technischen Hinweis übergeben, in dem auf die gewählte genormte
Sicherheitsvorrichtung hingewiesen wird.
Die Vorrichtung muss den durch die Norm NF P90-306/307/308/309 festgelegten Vorschriften entsprechen.
Nicht ins Erdreich versenkte Schwimmbäder unterliegen dieser Vorschrift nicht, sofern die Außentreppe abnehmbar montiert ist
10. Garantie
Op de houten structuur is er 10 jaar garantie voor aanvallen van insecten en verrotting.
(Verkleuring, scheuren en spleten behoren tot de normale werking van het hout en worden dus buiten beschouwing gelaten).
Op de liner geldt een garantie van 10 jaar; 5 jaar op de waterdichtheid en 5 jaar degressief op de lasnaden.
Op de filtereenheid zit een garantie van 1 jaar.
Om recht te hebben op de garantie moeten alle regels die vooropgesteld werden (inzake gebruik, onderhoud en controle) nageleefd worden.
10. Garantie
L'ossature en bois est garantie 10 ans contre les attaques d'insectes et la putréfaction (la décoloration, les crevasses, les fissures sont des phénomènes naturels et ne sont donc
pas pris en compte).
Le liner est garanti 10 ans : 5 ans sur l'étanchéité et 5 ans en dégressif sur les soudures.
L'unité de filtration est garantie 1 an.
La garantie ne joue qu'en cas de respect des consignes (en matière d'
utilisation, entretien et vérification).
10. Guarantee
There is a 10-year guarantee on the wooden structure against insect infestations and rotting. (coloration, tears and cracks belong to the normal aging process of the wood and are
therefore not considered).
The liner has a 10-year guarantee; 5 years on the waterproof ability and 5 years digressive on the welding points.
The filter unit has a one-year guarantee.
In order to be entitled to the guarantee, you need to comply with all prescribed rules (regarding use, maintenance, control)
10. Garantie
Auf die Holzstruktur gewähren wir 10 Jahre Garantie gegen Insektenbefall und Fäulnis.
(Verblassen, Risse und Spalten sind Merkmale des 'arbeitenden' Holzes und werden daher nicht berücksichtigt).
Auf die Innenfolie geben wir eine Garantie von 10 Jahren; 5 Jahre auf die Schweißnähte und 5 Jahre degressiv auf die Schweißnähte.
Für die Filtereinheit gilt eine Garantiezeit von 1 Jahr.
Um die Garantie aufrecht zu erhalten, sind alle genannten Regeln (bezüglich Gebrauch, Wartung und Kontrolle) zu befolgen.
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