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Gesetzliche Bestimmungen; Iii.i; Allgemein; Gesetzliche Bestimmungen In Deutschland - Pedelec Impulse Evo Originalbetriebsanleitung

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III.

Gesetzliche Bestimmungen

III.I

Allgemein

GEFAHR
Niemals freihändig fahren. Sie müssen immer mindestens eine Hand
am Lenker haben. Andernfalls machen Sie sich strafbar und riskieren
darüber hinaus Ihre Gesundheit.
Nehmen Sie an der Antriebseinheit keine Änderungen vor, durch die
die Abschaltgeschwindigkeit über 25 km/h gesteigert wird. Pedelecs,
deren Motorleistung und/oder Fahreigenschaften verändert wurden,
entsprechen ggf. nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen Ihres
Landes. Wenn Sie mit einem getunten Pedelec auf öffentlichen
Straßen unterwegs sind, machen Sie sich ggf. strafbar. Außerdem
besteht die Gefahr eines technischen Versagens. Derart veränderte
Fahrräder sind ausgeschlossen von Gewährleistung und Garantie.
WARNUNG
Wir raten davon ab, Kinder unter 14 Jahren auf Pedelecs fahren zu
lassen. Sie könnten mit der Geschwindigkeit überfordert sein.
Das Pedelec muss, wie alle Fahrräder, die Anforderungen
der jeweiligen nationalen Straßenverkehrsgesetze erfüllen.
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Originalbetriebsanleitung | Pedelec Impulse Evo Version 1
III.II

Gesetzliche Bestimmungen in Deutschland

In anderen Ländern können andere Regelungen bestehen.
Informieren Sie sich vor Benutzung Ihres Pedelecs im
Ausland über die dort geltende Gesetzgebung.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Betriebsanleitung bestanden in
Deutschland unter anderem folgende Bestimmungen:
»
Der Motor darf nur als Tretunterstützung dienen, das heißt, er darf nur
„helfen", wenn der Fahrer selbst in die Pedale tritt.
»
Die mittlere Motorleistung darf 250 W nicht überschreiten.
»
Bei zunehmender Geschwindigkeit muss die Motorleistung immer
stärker abnehmen.
»
Bei 25 km/h muss der Motor abschalten.
BEDEUTUNG FÜR DEN FAHRER
»
Es besteht keine Helmpflicht. Im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit
sollten Sie jedoch nie ohne geeigneten Helm fahren.
»
Es besteht keine Führerscheinpflicht.
»
Es besteht keine Versicherungspflicht.
»
Die Benutzung von Radwegen ist wie bei normalen Fahrrädern
geregelt.
»
Die Benutzung von Fahrradanhängern und Kinderanhängern ist für
Pedelecs generell erlaubt.

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