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Nibe F2040 serie Installationshilfe Seite 4

Luft-/wasser-wärmepumpe
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Korrosionsschutz nach VDI 2035 Teil II
Die VDI 2035 Teil II beschäftigt sich in erster Linie mit
den Anforderungen zur Minderung der heizungswasserseitigen
Korrosion in Warmwasserheizungsanlagen.
Die Enthärtung des Heizungsfüll- und Ergänzungswassers kann
sich als nicht ausreichend herausstellen. Der pH-Wert kann
die Grenzwerte von 10 deutlich überschreiten. Es können sich
pH-Werte größer 11 einstellen, die sogar Gummidichtungen
schädigen. Bereits ab einem pH-Wert von 8,5 wird Alumi-
nium stark angegriffen. Somit werden zwar die Richtlinien der
VDI 2035, Teil I, erfüllt, jedoch sieht die VDI 2035, Teil II, einen
pH-Wert zwischen 8,2 und maximal 10 vor.
Um die Lebensdauer der Anlage zu sichern ist daher in solchen
Fällen neben der Enthärtung des Füll- und Ergänzungswassers
auch eine entsprechende Konditionierung notwendig, um die
Bedingungen der VDI 2035 Teil II zu erfüllen.
Das Trinkwasser enthält, auch wenn es zuvor enthärtet wurde,
gelöste Salze, die als Elektrolyte auf die verschiedenen Materia-
lien im Heizungskreislauf korrosionsfördernd wirken können.
Im Gegensatz zur Enthärtung, bei der lediglich die Ionen im
Wasser getauscht werden, entfernt bei der Vollentsalzung ein
Mischbettharz tatsächlich alle Salze aus dem Füllwasser.
Der Unterschied einer Entsalzung gegenüber einer Enthärtung
liegt in der bereits angesprochenen Leitfähigkeit des Wassers.
Werden alle Salze im Heizungswasser entfernt, nimmt auch der
Leitwert ab.
Das Ergebnis ist entsalztes, besonders weiches Wasser – man
spricht von salzarmer Fahrweise der Heizungsanlage.
Die korrosionsfordernden Eigenschaften sind bei vollentsalztem
Wasser (VE) sehr niedrig und es kann sich darüber hinaus auch
kein Kesselstein bilden.
Dies ist die ideale Verfahrensweise bei geschlossenen Heizkreis-
laufen, da insbesondere auch ein geringer Sauerstoffeintrag in
den Heizungskreislauf toleriert werden kann. In der Regel stellt
sich bei der Befüllung der Anlagen mit VE-Wasser der pH-Wert
durch Eigenalkalisierung in den idealen Bereich.
NIBE Industrier ist ein internationales Wärmetechnikunternehmen mit Tätigkeit in den drei Geschäftsbereichen – NIBE Element, NIBE Energy Systems und NIBE Stoves.
NIBE Systemtechnik GmbH ist die deutsche Tochtergesellschaft der NIBE Energy Systems, einem der führenden europäischen Hersteller im Bereich Wärmepumpen und einem der führen-
den Hersteller von energieeffizienten Produkten zur Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung und Lüftung für Einfamilienhäuser und größeren Liegenschaften. NIBE ist seit 1997 an der
schwedischen Börse notiert und hat seinen Hauptsitz im schwedischen Markaryd. Der Konzern mit Betrieben in Europa, Nordamerika und Asien beschäftigt mehr als 9000 Mitarbeiter.
Eine Überprüfung des pH-Wertes nach 8 bis 10 Wochen
Betriebszeit schafft hier Klarheit. Eine weitere Überprüfung im
Rahmen der jährlichen Wartung der Anlagen ist sinnvoll. Bei Be-
darf kann durch Zugabe von entsprechenden Chemikalien sehr
einfach auf einen pH-Wert von 8 alkalisiert werden.
Grundsätze zur VDI 2035 Teil I und Teil II
Das Auftreten von Kesselstein- oder Korrosionsschäden in
Warmwasser-Heizungsanlagen ist gering, wenn folgende Grund-
sätze befolgt werden:
- eine fachgerechte Planung und Inbetriebnahme.
- eine korrosionstechnisch geschlossene Anlage.
- eine ausreichend dimensionierte Druckhaltung.
- Einhaltung der Richtwerte für das Heizwasser.
- Regelmäßige Wartung und Instandhaltung.
- Führung eines Anlagenbuchs (VDI 2035).
Bei nichtbefolgen dieser Grundsätze können folgende
Schäden auftreten:
- Funktionsstörungen und Ausfall von Komponenten.
- Innere und äußere Leckagen.
- Querschnittsverminderungen und Verstopfungen.
- Materialermüdung.
- Gasblasen- und Gaspolsterbildung.
- Beeinträchtigung des Wärmeübergangs.
- Siede- bzw. Fließgeräusche.
Rechtssicherheit im Schadenfall
Der Betrieb der Anlage mit vollentsalztem Wasser gibt dem
Betreiber und dem Installateur der Anlage eine absolute Rechts-
sicherheit.
Da der Betreiber zwar grundsätzlich für den ordnungsgemäßen
Zustand seiner Heizungsanlage verantwortlich, gewöhnlich
aber ein Laie ist, wird der Planer bzw. der SHK-Fachbetrieb in
die Pflicht genommen. Somit tragen Heizungsfachleute die
Verantwortung für die vorgeschriebene Qualität von Füll- und
Ergänzungswasser in Heizsystemen und die ordnungsgemäße
Dokumentation. Kann der Betreiber die entsprechenden Doku-
mente in einem späteren Schadensfall nicht vorlegen, haben die
Versicherung und der Hersteller der defekten Bauteile u. U. ein
Leistungsverweigerungsrecht. Dieses Leistungsverweigerungs-
recht beruht auf einer Vermutung, dass der eingetretene Scha-
den auf eine fehlerhafte Wasserbehandlung zurückzuführen ist.
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