3.0 ZERTIFIZIERUNG
3.1
Standards
HINWEIS
Wenn das TRUBLUE-Selbstsicherungsgerät außerhalb seines Herkunftslands
weiterverkauft wird, müssen die Nutzungs-, Service-, Wartungs- und
Reparaturanweisungen in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung
gestellt werden.
Das TRUBLUE- und das TRUBLUE XL-Selbstsicherungsgerät können als Kletter-/
Abseilsystemgeräte nur zusammen mit anderen Komponenten benutzt
werden. Das Gerät wird für den Gebrauch so lange als nicht geeignet erachtet,
bis sichergestellt ist, dass das gesamte System die Vorgaben der jeweiligen
regionalen, landesrechtlichen und bundesrechtlichen Richtlinien/Normen erfüllt.
Die TRUBLUE- und TRUBLUE XL -Selbstsicherungsgeräte erfüllen die Richtlinie
(EU) 2016/425 und die folgenden geltenden Sicherheitsbestimmungen:
AS/NZS 1891: Industrielle Absturzsicherungssysteme und -geräte –
Teil 3: Absturzsicherungsgeräte
CSA Z259.2.3-99: Abseilgeräte
EN 341: 2011 Klasse 1A: Persönliche Absturzschutzausrüstung –
Abseilgeräte
ANSI/ASSE Z359.4: Sicherheitsanforderungen für unterstützte Rettungs-
und Selbstrettungssysteme, Untersysteme und Komponenten.
EN 360:2002: Persönliche Absturzschutzausrüstung gegen Stürze aus
der Höhe – Sturzsicherung mit Rückzugsfunktion
Abschnitt 4.5: Maximale Kraft < 6 kN für eine Tragkraft von 150 kg
EU-Konformitätserklärung
Die EU-Konformitätserklärung kann auf dieser Website heruntergeladen werden:
https://headrushtech.com/resources/declarations-of-conformity.html
Zuständige Stelle zur Kontrolle der Fertigung dieser PSA:
TÜV SÜD Product Service GmbH
Ridlerstraße 65
80339 München, Deutschland
Benannte Stelle für die Durchführung der CE-Prüfung:
TÜV SÜD Product Service GmbH
Ridlerstraße 65
80339 München, Deutschland
www.headrushtech.com | +1-720-565-6885
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