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Zulassungen Und Konformitäten - AE THYRO-P Bedienungsanleitung

Thyristor-leistungssteller kommunikationsfähig
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14. ZULASSUNGEN UND KONFORMITÄTEN
Das Normenwerk ist durch die europäische Harmonisierung und internationale Abgleichung einem
noch Jahre andauernden Anpassungs- und Umnumerierungsprozess unterworfen. In der Detailauf-
listung sind daher noch bisherige Normen genannt auch wenn der Auslauftermin bereits feststeht.
Für Thyristor Leistungssteller besteht keine Produktnorm, so dass aus den entsprechenden Grund-
normen ein sinnvolles Normengerüst aufgebaut werden muss, das eine sichere Anwendung und
Vergleichsmöglichkeiten schafft.
VORSICHT
Thyristor-Leistungssteller gelten nicht als Einrichtungen zum Freischalten im Sinne von DIN VDE
0105 T1 und dürfen daher nur in Verbindung mit einer vorge schalteten und geeigneten Netz-Trenn-
einrichtung (z.B. Schalter, VDE 0105 T1 beachten) betrieben werden.
Zulassungen und Konformitäten liegen für Thyro-P vor:
• Qualitätsstandard nach EN ISO 9001
• Zulassung nach UL 508, File Nr. E 135074
Überprüfung unter Berücksichtigung des Canadian National Standard C22.2 No. 14-95
• UL Anmerkungen:
· Bezeichnungen der Verdrahtungs-Anschlüsse, siehe Kapitel 4 EXTERNE ANSCHLÜSSE
· Nur 60/75 °C Kupferleiter verwenden
· Anzugsmomente für Anschlussschrauben (in pound inches) siehe Kapitel 10 TECHNISCHE
DATEN
· Die Geräte sind geeignet für die folgenden Kurzschlussstrom-Auslegungen:
Geräte mit 300A:
„Geeignet für die Anwendung in Stromkreisen mit maximal 100kA effektiven Dauerkurzschluss-
strom, maximal xxx Volt, bei Absicherung durch eine max. 600A / 600V RK5-Sicherung"
Geräte mit 495A und 695A:
„Geeignet für die Anwendung in Stromkreisen mit maximal 100kA effektiven Dauerkurzschluss-
strom, maximal xxx Volt"
HINWEIS:
xxx = max. zulässige Spannung entsprechend der Gerätespannung
· Die Absicherung des Stromkreises muss gemäß nationaler elektronischer Vorschriften sowie jegli-
cher lokaler Bestimmungen, dimensioniert und eingefügt werden.
• CE-Konformität
Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG; EMV-Richtlinie 2004/108/EG;
Kennzeichnungs-Richtlinie 93/68 EWG
• Funkentstörung
Die RegTP bestätigt die Einhaltung der Funkentstörungsrichtlinien für das Leistungssteller-
Steuergerät

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