M5_UM_DE_17-11-05
24/11/05
- Werfen Sie den Akku nicht ins Feuer oder in den Hausmüll und setzen Sie ihn keinen Temperaturen über 60 °C aus.
- Der Akku ist unter Beachtung der geltenden Umweltschutzvorschriften zu entsorgen. Der Akku darf nicht zweckentfremdet werden.
Verwenden Sie keine beschädigten Akkus oder Akkus, die nicht von T&A Mobile Phones Limited bzw. einem der Konzernunternehmen
empfohlen wurden.
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LADEGERÄTE:
Die Netzladegeräte sind für den Einsatz bei einer Raumtemperatur von 0 - +40°C ausgelegt.
Die Ladegeräte für das Mobiltelefon erfüllen die Sicherheitsnorm für Informationsverarbeitungsgeräte und Büromaschinen und sind ausschließlich
zum Laden des Mobiltelefons zu verwenden.
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ELEKTROMAGNETISCHE WELLEN:
Bevor ein Mobiltelefon in den Verkauf gelangen darf, muss der Hersteller die Einhaltung der internationalen Richtlinien (ICNIRP) oder der
europäischen Direktive 1999/5/EC (R&TTE) nachweisen. Der Schutz der Gesundheit und die Sicherheit des Benutzers und anderer Personen
bilden einen wesentlichen Aspekt dieser Richtlinien und Direktiven.
DIESES MOBILTELEFON ERFÜLLT SOWOHL DIE INTERNATIONALEN WIE AUCH DIE EUROPÄISCHEN RICHTLINIEN IN BEZUG AUF DIE
EINWIRKUNG ELEKTROMAGNETISCHER FELDER.
Das Mobiltelefon ist ein Funksender und -empfänger. Bei der Entwicklung und Herstellung des Geräts wurde auf Einhaltung der von der
Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP)
für die Bevölkerung empfohlenen Grenzwerte für Funkfrequenzen (RF) geachtet.
Die Grenzwerte wurden von unabhängigen Expertengruppen anhand von genauen und ordnungsgemäß durchgeführten wissenschaftlichen
Beurteilungen festgelegt. Bei der Festlegung der Grenzwerte wurden zudem hohe Sicherheitsmargen gelassen, um allen Benutzern - unabhängig
von Alter und Gesundheit - völlige Sicherheit zu gewährleisten.
Der wichtigste Bewertungsparameter zur Festlegung der Aussetzungsgrenze der Funkstrahlung für Mobiltelefone ist die sog. „SAR" (Specific
Absorption Rate). Der vom Europäischen Rat oder von der ICNIRP empfohlene SAR-Grenzwert beträgt durchschnittlich 2 Watt/Kilogramm
(W/kg) auf 10 g Gewebe des Menschen. Es wurden Tests unter Standard-Einsatzbedingungen, die von den geltenden Spezifikationen vorgegeben
wurden, bei der maximalen Sendeleistung des Telefons für alle Frequenzbereiche durchgeführt.
Die SAR wurde zwar bei Höchstleistung geprüft, im täglichen Einsatz des Mobiltelefons aber liegen die Leistungswerte meist weit unter den bei
den Tests erzielten Höchstwerten. Das Mobiltelefon ist so ausgelegt, dass nur die zur Herstellung einer Netzverbindung unbedingt benötigte
Leistung verwendet wird, d.h. je näher Sie einer Basisstation sind, desto niedriger ist die benötigte Leistung und somit die SAR des Mobiltelefons.
Der geprüfte SAR-Höchstwert für dieses Mobiltelefon beträgt gemäß den Richtlinien bei Einsatz nah am Ohr 0.34 W/kg. Auch wenn bei den
verschiedenen Mobiltelefonen und unterschiedlichen Einsatzsituationen die SAR-Werte voneinander abweichen können, so werden doch immer
die geltenden internationalen Grenzwerte und EU-Empfehlungen für den Funkfrequenz-Aussetzungswerte eingehalten.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bestätigt, dass nach den gegenwärtig vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen keine
Notwendigkeit für besondere Vorsichtsmaßnahmen bei der Nutzung von Mobiltelefonen besteht. Jeder Einzelne kann selbst bestimmen, ob er
seine Hochfrequenzexposition oder die seiner Kinder begrenzen möchte, indem er die Länge der Anrufe einschränkt oder
„Freisprecheinrichtungen" nutzt, um die Mobiltelefone von Kopf und Körper fern zu halten (Nr. 193).
Zusätzliche Informationen über elektromagnetische Felder und die Gesundheit können auf der Website der WHO: http://www.who.int/peh-emf
eingesehen werden.
Ihr Mobiltelefon enthält eine eingebaute Antenne. Für einen optimalen Empfang darf die Antenne nicht beschädigt oder berührt werden.
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Die Auflagen der Richtlinie ICNIRP gelten in folgenden Ländern: Mittelamerika (außer Mexiko),
Südamerika, Nordafrika, Südafrika, asiatischer Pazifikbereich (außer in Taiwan und Korea), Australien.
(2)
Die EWG-Empfehlung 1999/519/EWG gilt in folgenden Ländern: Europa, Israel.
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und vom Europäischen Rat (Empfehlung 1999/519EWG)
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