2.4
GEFAHREN: Die Verwendung dieser Ausrüstung in Bereichen mit Umweltgefahren kann zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen
erfordern, um die Verletzungsgefahr und Schäden an der Ausrüstung zu vermeiden. Zu den Gefahren zählen unter anderem:
Hitze, Chemikalien, korrosive Umgebungen, Hochspannungsleitungen, explosive oder giftige Gase, bewegliche Maschinen,
scharfe Kanten oder überhängiges Material, das herunterfallen und den Anwender oder das Absturzsicherungssystem treffen
kann.
2.5
FALLRAUM: Unter dem Benutzer muss genügend Abstand sein, um einen Fall zu bremsen, bevor der Benutzer den Boden
oder andere Hindernisse berührt. Der Fallraum hängt von folgenden Faktoren ab:
•
Verzögerungsdistanz
•
Freie Fallhöhe
Siehe die Anweisungen des Herstellers des Absturzsicherungssystems für Einzelheiten bezüglich der Berechnung des Fallraums.
2.6
PENDELSTURZ: Zu Pendelstürzen kommt es, wenn sich der Verankerungspunkt nicht direkt über dem Punkt befindet, an dem
sich der Fall ereignet (siehe Abbildung 3). Die Kraft, mit der man beim Ausschwingen der Pendelbewegung eines Pendelsturzes
auf einen Gegenstand trifft, kann schwere Verletzungen verursachen. Der Pendelsturz kann minimiert werden, indem die
horizontale Distanz (H) zwischen dem Nutzer und dem Verankerungspunkt begrenzt wird. Beim Pendelsturz ist die gesamte
vertikale Fallstrecke (F) größer, als wenn der Gestürzte direkt unterhalb des Verankerungspunktes vertikal abgestürzt wäre,
wodurch der Fallraum, der zum sicheren Abfangen des Sturzes erforderlich ist, vergrößert wird. Für Einzelheiten siehe die
Anweisungen des Herstellers der PFAS bezüglich Pendelstürze und der Berechnung des Fallraums.
2.7
SCHARFE KANTEN: Vermeiden Sie es dort zu arbeiten, wo Sicherungsseile oder Verbindungsmittelkomponenten der
Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zu ungeschützten scharfen Kanten Kontakt hat oder sich an diesen
abreiben kann (siehe Abbildung 4). Wenn ein Kontakt mit scharfen Kanten nicht vermieden werden kann, muss die Ecke mit
einer Schutzabdeckung (A) abgedeckt werden.
2.8
KOMPATIBILITÄT DER BAUTEILE: Die Ausrüstung von Capital Safety ist ausschließlich zur Verwendung mit den von Capital
Safety freigegebenen Komponenten und Teilsystemen ausgelegt. Ein Austausch durch nicht genehmigte Komponenten oder
Teilsysteme kann die Kompatibilität der Ausrüstung aufs Spiel setzen und die Sicherheit und Zuverlässigkeit des kompletten
Systems gefährden.
WICHTIG:
Der Austausch von Ausrüstungsgegenständen erfordert die schriftliche Zustimmung von Capital Safety.
2.9
KOMPATIBILITÄT DER VERBINDUNGSELEMENTE: Verbindungsmittel sind mit Verbindungselementen kompatibel,
wenn sie in Größe und Form so konzipiert sind, dass sie zusammenarbeiten, ohne dass sich ihre Verschlussmechanismen
versehentlich öffnen, unabhängig davon, wie sie ausgerichtet sind. Nehmen Sie mit Capital Safety Kontakt auf, wenn Sie
Fragen zur Kompatibilität haben.
Anschlüsse (Haken, Karabinerhaken und Auffangösen) müssen einer Belastung von mindestens 5.000 lbs (22,2 kN) aushalten.
Die Verbindungsmittel müssen mit der Verankerung oder anderen Systemkomponenten kompatibel sein. Verwenden Sie
keine Ausrüstung, die nicht kompatibel ist. Nicht kompatible Anschlüsse können sich versehentlich lösen (siehe Abbildung
5). Die Verbindungsmittel müssen in Größe, Form und Belastbarkeit kompatibel sein. Wenn das Verbindungselement, an
das der Karabiner angeschlossen wird, zu klein ist oder eine unregelmäßige Form aufweist, kann es dazu kommen, dass
das Verbindungselement Druck auf den Verschluss des Karabiners (A) ausübt. Dieser Druck kann dazu führen, dass sich der
Verschluss öffnet (B), sodass sich der Karabiner vom Verbinderpunkt (C) löst.
Es sind selbstschließende Karabinerhaken erforderlich.
2.10 VERBINDUNGSHERSTELLUNG: Verwenden Sie mit dieser Ausrüstung nur selbstschließende Karabinerhaken und Karabiner.
Stellen Sie sicher, dass alle Verbindungen bezüglich Größe, Form und Stärke kompatibel sind. Verwenden Sie keine Ausrüstung,
die nicht kompatibel ist. Vergewissern Sie sich, dass alle Verbindungsmittel vollständig geschlossen und verriegelt sind.
Verbindungsmittel (Karabinerhaken und Karabiner) von Capital Safety sind nur für die in den jeweiligen Benutzeranweisungen
angegebene Verwendung konzipiert. Abbildung 6 zeigt Beispiele für falsche Verbindungen. Karabinerhaken und Karabiner
dürfen nicht wie folgt befestigt werden:
A.
An einer hinteren Auffangöse, an der ein anderes Verbindungselement befestigt ist.
B.
Auf eine Weise, die den Verschluss belastet.
HINWEIS:
Karabinerhaken mit großer Maulöffnung sollten an Auffangösen oder ähnliche Objekte in
Standardgröße nicht angeschlossen werden, da der Verschluss sonst belastet wird, wenn der Haken oder die
Auffangöse sich dreht. Ausnahme: Der Karabinerhaken verfügt über einen Verschluss, der einer Belastung von
3.600 pfd (16 kN) standhält. Überprüfen Sie die Markierung auf Ihrem Karabinerhaken, um sicherzustellen, dass er
die Voraussetzungen für die Anwendung erfüllt.
C.
An einem falschen Rasthaken, wenn Teile des Karabinerhakens oder Karabiners vorstehen, die sich in der Verankerung
verfangen können, und ohne dass visuell geprüft werden kann, ob der Verbinder voll in der Verankerung eingerastet ist.
D.
Aneinander.
E.
Direkt an einem Gurtband, Verbindungsseil oder Tie Back Verbindungsmittel (außer es ist laut Anweisungen des
Herstellers ausdrücklich erlaubt, die Verbindungselemente auf diese Weise anzuschließen).
F.
An einem Objekt, das eine Größe und Form aufweist, die verhindern, dass der Karabinerhaken oder Karabiner
verschlossen und verriegelt werden kann, oder dazu führen, dass sich der Haken löst.
G.
Auf eine Weise, in der das Verbindungselement sich unter Last nicht richtig ausrichten kann.
•
Größe der Arbeiter
•
Bewegung der Befestigungselemente der
Auffanggurte
11
•
Anhebung des Anschlaghilfsmittels
•
Verbindungslänge zum Subsystem