Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Mikrofon Shock Mount-Halterung; Windschutz; Rechtliche Hinweise - Omnitronic TUBE C-10 Bedienungsanleitung

Vacuum tube condenser microphone
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Verfügbare Sprachen

Verfügbare Sprachen

Mikrofon Shock Mount-Halterung

Benutzen Sie das TUBE C-10 nach Möglichkeit mit dem Spider Shock Mount, das durch seine elastische
Halterung das Mikrofon von Vibrationen isoliert und so Störsignale von der Halterung zum Mikrofon
reduziert. Dies stellt ein nützliches Feature in vielen Situationen dar, z.B. wenn der Sänger mit dem Fuß zum
Takt schlägt oder wenn Störgeräusche durch lauten Verkehr außerhalb des Gebäudes entstehen.
Der Nachteil des Shock Mount ist, dass das Mikrofons durch sein Gewicht in die elastische Halterung driften
kann, daher kann das Platzieren des Mikrofons etwas länger dauern.
Um das TUBE C-10 in der Shock Mount Halterung zu platzieren, schrauben Sie es in die Spinne.

Windschutz

Der Schaumstoffwindschutz ist im Lieferumfang des TUBE C-10 enthalten. Dieser Windschutz passt genau
über das Gitter des Mikrofons und dient insbesondere dazu, Störgeräusche bei Studioaufnahmen oder bei
Live-Auftritten im Freien zu eliminieren. Außerdem verhindert der Windschutz, dass Speichel in den
Mikrofonkopf eindringt. Der Windschutz sollte immer benutzt werden, wenn jemand das Mikrofon besonders
nahe am Körper benutzt, zum einen um das Mikrofon zu schützen und zum anderen um unerwünschte
Popgeräusche, die durch das Atmen entstehen, zu eliminieren.
(Hinweis: Der Windschutz schwächt die Hochfrequenzempfindlichkeit des Mikrofons leicht ab.)
(WARNHINWEIS: Die Kapsel ist das Herzstück des Mikrofons. Wenn sie feucht oder verschmutzt wird
verschlechtert sich der Klang. Sprühen Sie keine Flüssigkeit auf den Mikrofonkopf. Benutzen Sie immer
einen Windschutz oder Pop-Filter wenn Sie nahe am Mikrophon sprechen oder singen.)

7. RECHTLICHE HINWEISE

Beim Betreiben einer Beschallungsanlage lassen sich Lautstärkepegel erzeugen, die zu Gehörschäden
führen können. Nach DIN 15905 Teil 5 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Über-
schreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren.
Bitte beachten Sie für den Themenkomplex "Lärm bei Veranstaltungen" die folgenden Rechtsgrundlagen:
Strafgesetzbuch § 223 ff:
TA Lärm:
http://www.umweltdaten.de/laermprobleme/talaerm.pdf
DIN 15905-5:
www.din.de
Arbeitsstättenverordnung § 15
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV B3:
VDI-Richtlinie: VDI 2058 Blatt 2:
Durch hohe Lautstärken hervorgerufene Gehörschädigungen können den Tatbestand der Körperverletzung
erfüllen und strafrechtlich verfolgt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Veranstalter für die Einhaltung von bestimmten Lärmpegeln verantwortlich ist.
Wird dieser Lärmpegel überschritten, muss evtl. die Veranstaltung abgebrochen werden.
Kommt der Veranstalter seinen Verkehrssicherungspflichten nicht nach, ist er zivilrechtlich für alle dadurch
entstehende Schäden haftbar, z. B.:
Die Krankenkasse der Geschädigten kann die Behandlungskosten einklagen.
Der Geschädigte selbst kann auf Schmerzensgeld klagen.
Dadurch entstehende (wirtschaftliche) Schäden können durch eine zivilrechtliche Klage vom Bediener der
Anlage eingefordert werden.
Wenn sozialversicherungspflichtig Beschäftigte eine Beschallungsanlage betreiben gilt: Bei Musikveran-
staltungen liegt fast immer ein Lärmbereich vor. Somit hat der Arbeitgeber Warnschilder aufzustellen und
Gehörschutzmittel bereitzustellen. Die Arbeitnehmer haben diese zu benutzen.
Bitte beachten Sie: OMNITRONIC haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Installation und
übermäßige Lautstärken verursacht werden!
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb
http://www.lfas.bayern.de/recht/arbstaettv/arbstaettv.htm
http://www.pr-o.info
www.vdi.de
7/14
13000465_V_1_1.DOC

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis