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Stvzo / Stvo Bestimmungsgemässer Gebrauch; Allgemeine Hinweise - AsViva B14 Betriebsanleitung

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STVZO / STVO BESTIMMUNGSGEMÄSSER
GEBRAUCH / ALLGEMEINE HINWEISE
Das Fahrrad ist ein Verkehrsmittel und unterliegt den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zu-
lassungsordnung ( StVZO ).
Die StVZO schreibt vor: Jedes Fahrrad muss mit zwei voneinander unabhängigen, funktionsfähigen
Bremsen, einer hell tönenden Glocke, Scheinwerfer, Schlusslicht, Rückstrahler, Rückstrahlerpedalen,
Speichenstrahlern für Laufräder oder Reflexstreifen, einem weißen Rückstrahler vorn und einem roten
zusätzlichen Großflächen-Rückstrahler hinten ausgerüstet sein. Ihr Fahrrad entspricht diesen Voraus-
setzungen.
!
Fahrräder ohne Ausrüstung nach StVZO oder mit defekter Ausrüstung dürfen nicht im
öffentlichen Verkehr benutzt werden
Der § 1 der Straßenverkehrsordnung besagt, dass jeder Teilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs
sich so zu verhalten hat, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen
unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Beachten Sie dieses bei jeder Fahrt!
Es gelten grundsätzlich die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung des Landes, in dem das
Fahrrad gefahren wird.
!
Bitte beachten Sie folgende
„Allgemeinen Hinweise zum bestimmungsgemäßen Gebrauch und zu Ihrer Sicherheit":
Beachten Sie, dass jeder Fahrradtyp für einen spezifischen Einsatzzweck gebaut ist.
Benutzen Sie Ihr Pedelec ausschließlich gemäß seinem Bestimmungszwecks, sonst besteht die
Gefahr, dass das Pedelec den Belastungen nicht gewachsen ist und versagt, was zu nicht
vorhersehbaren Unfallfolgen führen kann. Aufgrund der Konzeption und Ausstattung des Pedelec
ist dieses nur dazu bestimmt, auf öffentlichen Straßen und befestigten Wegen eingesetzt zu
werden.Die hierzu sicherheitstechnische Ausstattung wurde mitgeliefert und muss vom Benutzer
oder Fachmann regelmäßig (falls erforderlich) instand gesetzt werden.
Für jeden darüber hinausgehenden Gebrauch, Nichteinhaltung der Sicherheitstechnischen
Hinweise und die daraus möglichen Schäden haften weder Hersteller noch Händler.
Dies gilt insbesondere bei:
Benutzung des Pedelec im Gelände, Überladung sowie nicht ordnungsgemäßer Beseitigung von
Mängeln und Umbauten oder Veränderungen am Auslieferungszustand.
Das Pedelec darf nicht für den gewerblichen Gebrauch genutzt werden.
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