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Zusatzinformationen
6.1 Entsorgung des Kompressors
Beim Verschrotten des Kompressors müssen alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrun-
gen getroffen werden, um Personen- und/oder Sachschäden zu vermeiden.
Die Metallteile können wie Eisen verschrottet werden. Die Teilen aus Gummi, Kunststoff oder an-
derem Materiel müssen unter Beachtung der jeweiligen, im Aufstellungsland geltenden Vorschriften
entsorgt werden.
6.2 Ersatzteile
Das Auswechseln von defekten Teilen muß ausschließlich durch Fachpersonal erfolgen.
Dabei sind alle möglichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Personen- und/oder
Sachschäden zu verhindern.
6.21Ersatzteilbestellung
Bei der Ersatzbestellung ist anzugeben:
Kennummer des Kompressors und Baujahr.
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Kennummer des angeforderten Teiles, wobei auf die nachstehenden Zeichnungen des jeweiligen
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Kompressors bezug zu nehmen ist. Wenn an den letzten beiden Stellen der kennummer zwei X
stehen
Die gewünschte Menge schreiben.
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ACHTUNG
Das Nichtbeachten der Sicherheitsbestimmungen kann zu schweren Personen- und/oder Sachsschäden
Der Hersteller haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die auf einen unzulässigen oder
unsachgemäßen Gebrauch des Kompressors zurückzuführen sind.
6.3 Garantievorschriften
Der Kompressor ist mit einer 12-monatigen Garantie versehen.
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Die Garantie deckt ausschließlich das kostenlose Auswechseln der vom Hersteller als defekt
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anerkannten Teile; Elektrische Teile sind vom Garantieschutz ausgeschlossen.
Der falsche Gebrauch des Kompressors wie auch nicht genehmigte Änderungen führen auf jeden
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Fall zum Verfall der Garantie.
Die Transportkosten und Arbeitskosten sind von der Garantie ausgeschlossen.
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führen.