Achtung Gefahr!
Gilt nur für DE: Beachten Sie beim Auf-
stellen und bei der Inbetriebnahme
des Gerätes unbedingt die technischen
Regeln Flüssiggas (TRF 2012) sowie
die einschlägigen Unfallverhütungs-
vorschriften (DGUV Vorschrift 79 und
DGUV Regel 110–009). Gilt nur für AT:
ÖVGW TR-Flüssiggas, Regelnummer
G2, ON-Regel 131749, Gilt nur für CH:
SVGW-Leitsätze L1: für Flüssgigasins-
tallationen in Haushalt, Gewerbe und
Industrie. Vorschriften der Kantonalen
Instanzen (Feuerpolizeivorschrift).
3.4.1 Aufstellen des Gerätes
Achtung Gefahr!
Stellen Sie das Gerät nur in gut be-
lüfteten Räumen auf und sorgen Sie
während des Betriebes für ständige
Frischluftzufuhr. Die optimale Größe
des Lüftungsquerschnittes richtet sich
nach der Heizleistung und errechnet
sich nach folgender Formel: 1 kW Heiz-
leistung erfordert einen Lüftungsquer-
schnitt von 25 cm
Belüftung zu gewährleisten, empfehlen
wir daher bei einer Heizleistung von 33
kW einen Lüftungsquerschnitt von ca.
825 cm².
Beachten Sie beim Aufstellen des Gerä-
tes die vorgeschriebenen Sicherheitsab-
stände:
Ansaugseite
Ausblasseite
Seitlich
. Um eine optimale
2
mind. 2,5 m
mind. 3,5 m
mind. 1,0 m
Nach oben
Tab.2: Mindest-Sicherheitsabstände
Achtung Gefahr!
Richten Sie die Ausblasseite niemals
auf die Gasflasche.
Die Prüfung des Gas-Heizgebläses im ge-
werblichen Bereich muss von einer befä-
higten Person auf ihre ordnungsgemäße
Installation, Aufstellung und Beschaffen-
heit sowie Dichtheit und Funktion ge-
prüft werden.
D ie erste Prüfung hat vor der Inbe-
X
triebnahme und danach wiederkeh-
renden festgelegten Prüfintervallen zu
erfolgen.
I n der Praxis haben sich z.B. für orts-
X
veränderliche Flüssiggasgeräte Prüfin-
tervalle von max. 2 Jahren bewährt.
D ie Ergebnisse der Prüfung sind in
X
einer Prüfbescheinigung z.B. nach
DGUV Grundsatz 310-003 oder DGUV
Grundsatz 310-005 zu dokumentieren
und an der Verwendungsstelle aufzu-
bewahren.
Achtung Gefahr!
Betreiben Sie das Gerät nicht in Räu-
men, in denen sich Farb- und/oder
Staubnebel befindet.
mind. 2,0 m
DE
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