Herunterladen Diese Seite drucken

Hinweise Zur Produktsicherheit/Produkthaftung Fenster; Produktinformation Und Bestimmungsgemäße Verwendung; Bestimmungswidriger Gebrauch Und Fehlgebrauch - maco Vent Katalog

Lueftungsventil
Vorschau ausblenden Andere Handbücher für Vent:

Werbung

1.2

Hinweise zur Produktsicherheit/Produkthaftung Fenster

Hinweise zur Produktsicherheit/Produkthaftung Fenster
Gemäß der im "Produkthaftungsgesetz" definierten Haftung
0
des Herstellers (PHG in Österreich, ProdHaftG in Deutschland,
PrHG in der Schweiz, Codice del Consumo in Italien) für seine
Produkte, sind die nachfolgenden Informationen über Dreh-
und Dreh-Kipp-Beschläge für Flügel von Fenstern und Fens-
tertüren verbindlich und zu beachten. Die Nichtbeachtung ent-
bindet den Hersteller von seiner Haftungspflicht.
1.2.1 Produktinformation und bestimmungsgemäße Ver-
wendung
Dreh- und Dreh-Kipp-Beschläge im Sinne dieser Definition
sind Beschläge für drehbare und/oder kippbare Flügel von
Fenstern und Fenstertüren im Hochbau. Sie dienen dazu,
Fenster- und Fenstertürflügel unter Betätigung eines Handhe-
bels in eine Drehlage oder in eine durch die Scherenausführ-
ung begrenzte Kippstellung zu bringen. Beim Schließen eines
Flügels und dem Verriegeln des Beschlags muss in der Regel
die Gegenkraft einer Dichtung überwunden werden.
Die Flügel, welche mit diesen Dreh- und Dreh-Kipp-Beschläge
ausgestattet werden, können:
• drehbar (D)
• drehbar und kippbar (DK) oder
• kippbar und drehbar (KD) oder
• kippbar (K) sein.
Dreh- und Dreh-Kipp-Beschläge finden Anwendung an lot-
recht eingebauten Fenstern und Fenstertüren aus Holz, Kunst-
stoff, Aluminium oder Stahl und deren entsprechenden
Werkstoffkombinationen. Zur bestimmungsgemäßen Verwen-
dung gehört die Einhaltung aller Angaben in den entspre-
chenden Produktunterlagen.
Hiervon abweichende Benutzungen entsprechen nicht der be-
stimmungsgemäßen Verwendung. Einbruchhemmende Fens-
ter
und
Fenstertüren,
Fenster
Feuchträume und solche für den Einsatz in Umgebungen mit
aggressiven, korrosionsfördernden Luftinhalten erfordern Be-
schläge mit für den jeweiligen Einsatzfall abgestimmten und
gesondert vereinbarten Leistungsmerkmalen. Geöffnete Fens-
ter und Fenstertürflügel erreichen nur eine abschirmende
Funktion und erfüllen keine Anforderungen an die Fugendich-
theit, Schlagregensicherheit, Schalldämmung, den Wärmes-
chutz und die Einbruchhemmung.
Bei Wind und Durchzug müssen Fenster und Fenstertürflügel
geschlossen und verriegelt werden. Wind und Durchzug im
Sinne dieser Definition liegt vor, wenn sich die in einer der Öffn-
ungsstellungen befindlichen Fenster- oder Fenstertürflügel
durch Luftdruck bzw. Luftsog selbsttätig und unkontrolliert öffn-
en oder schließen. Die Widerstandsfähigkeit gegen Windlas-
ten im geschlossenen und verriegelten Zustand ist von den
jeweiligen Konstruktionen der Fenster- und Fenstertüren ab-
hängig. Müssen Windlasten gemäß der DIN EN 12210 (insbe-
sondere Prüfdruck p3) abgetragen werden, sind in Verbindung
und
Fenstertüren
für
Technische und Allgemeine
mit der jeweiligen Fensterkonstruktion und dem Rahmenwerk-
stoff geeignete Beschlagzusammenstellungen abzustimmen
und gesondert zu vereinbaren. Generell können die Dreh-
Kipp-Beschläge die Anforderungen an barrierefreie Woh-
nungen nach der DIN 18025, ÖNORM B 1600 bzw. SIA 500 er-
füllen.
Hierzu
sind
Beschlagzusammenstellungen und Montagen in den Fenstern
und Fenstertüren erforderlich, die abgestimmt und gesondert
vereinbart werden müssen.

1.2.2 Bestimmungswidriger Gebrauch und Fehlgebrauch

Ein Fehlgebrauch - also die nicht bestimmungsgemäße Pro-
duktnutzung - von Dreh- und Dreh-Kipp-Beschläge für Fenster
und Fenstertüren, liegt insbesondere vor, wenn:
• Hindernisse in den Öffnungsbereich eingebracht werden
und somit den bestimmungsgemäßen Gebrauch verhindern
• Zusatzlasten auf Fenster- oder Fenstertürflügel einwirken
• beim Öffnen bzw. Schließen (Drehen oder Kippen) zwischen
Blendrahmen und Flügel gegriffen wird oder sich beim
Schließen des Flügels eine Person oder Körperteile in die-
sem Bereich befinden
• wenn der Flügel nicht über den gesamten Bewegungsbe-
reich bis zur absoluten Schließ- oder Öffnungsstellung lang-
sam von Hand geführt wird
• der Flügel gegen den Öffnungsrand (Mauerlaibung) ange-
drückt wird.
1.2.3 Haftungsgrundlagen
Der jeweilige Gesamtbeschlag darf nur aus Beschlagteilen aus
dem System MACO Dreh- und Dreh-Kipp-Beschläge MULTI-
MATIC zusammengestellt werden. Die Beschlagszusammen-
stellung darf weder abgeändert, erweitert noch eingeschränkt
werden. Bei Verwendung von nicht werkseitig freigegebener
Zusammenstellungen und/oder einer unsachgemäß durchge-
führten Montage des Beschlages und/oder bei Verwendung
von nicht originalen bzw. nicht werksseitig freigegebenen Sys-
temzubehörteilen wird keine Haftung übernommen.
Alle Beschläge von Fenster und Fenstertüren bedürfen einer
fachkundigen, systematischen Inspektion und Wartung, um
die Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit zu gewährleisten.
Diese Wartung muss entsprechend unseren Wartungsunterla-
gen - schriftlich und nachweislich - erfolgen, ansonsten kann
für den Beschlag keine Haftung übernommen werden.
Unsere Verarbeitungsvorgaben in Produktkatalogen, An-
schlaganleitungen/Montagehinweisen und Beipackzettel sind
verbindlich und müssen uneingeschränkt befolgt werden, an-
sonsten kann für die Sicherheit bzw. Dauerfunktion des Be-
schlags keine Haftung übernommen werden.
Bei Verwendung von Holz-, Kunststoff-, Leichtmetall- oder
Stahlprofilen sind die Angaben der Profilhersteller bzw. Syste-
minhaber zu beachten. Der Fensterhersteller ist grundsätzlich
verantwortlich für die Einhaltung der vorgegebenen System-
maße (z.B. Dichtungsspaltmaße). Diese sind regelmäßig, ins-
Informationen
jedoch
entsprechende
9

Werbung

loading