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Sicherheitshinweise Für Komponentenaustausch; Sicherheitshinweise Für Beleuchtung - CityBlitz CB022 Originalbetriebsanleitung

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3.5 Sicherheitshinweise für Komponentenaustausch
Das Produkt oder die einzelnen Komponenten sind während
ihrer Lebensdauer hohen Belastungen ausgesetzt. Bei Unfällen
oder unsachgemäßer Handhabung können Risse, Kratzer oder
Farbveränderungen darauf hinweisen, dass das betreffende Bauteil plötzlich
ausfallen kann. Dies kann zu Unfällen mit Verletzungsgefahr führen. Dies
gilt insbesondere für gebogene oder beschädigte sicherheitsrelevante
Bauteile wie Rahmen, Gabel, Lenker, Lenkervorbau, Sattel, Sattelstütze,
Gepäckträger, alle Bremskomponenten (insbesondere Bremshebel &
Bremsbeläge), Beleuchtung, Tretkurbel, Räder, Reifen und Schläuche.
Richten Sie diese defekten Komponenten unter keinen Umständen aus,
sondern ersetzen Sie sie sofort durch Original-Ersatzteile.
Verwenden Sie beim Austausch von Komponenten nur Original-Ersatzteile,
da nur diese speziell für das Produkt ausgelegt sind und eine einwandfreie
Funktion garantieren können. Dies gilt insbesondere für sicherheitsrelevante
Komponenten wie Rahmen, Gabel, Lenker, Lenkervorbau, Sattel,
Sattelstütze, Gepäckträger, alle Bremskomponenten (insbesondere
Bremshebel & Bremsbeläge), Beleuchtung, Tretkurbel, Räder, Reifen und
Schläuche. Wenn Sie externe Komponenten zum Austausch verwenden,
kann dies zu Schäden am Produkt oder zum Ausfall sicherheitsrelevanter
Komponenten und damit zu Unfällen führen.
3.6 Sicherheitshinweise für Beleuchtung
Überprüfen Sie vor jeder Fahrt die Einstellung der Beleuchtung. Der
Lichtkegel muss spätestens 10 Meter vor dem Fahrrad auf die Fahrbahn
treffen. Eine weitere Entfernung würde bedeuten, dass der Lichtkegel zu
hoch zielt und andere Verkehrsteilnehmer blenden könnte.
Nicht genehmigte Beleuchtungen können in vielerlei Hinsicht Mängel
aufweisen und Ihre Sicherheit gefährden.
Beachten Sie die den Straßenverkehr betreffenden Gesetze Ihres Landes.
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Alle Beleuchtungen an Fahrzeugen müssen in Deutschland mit
dem ABG-Prüfzeichen (~K) für genehmigte Bauarten versehen
sein und den Vorschriften der StVZO entsprechen. Geprüfte
Beleuchtungen sind mit dem E
-Symbol versehen.
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21/12/2018 18:44

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