Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Sicherheitshinweise Für Fahrräder/Elektrofahrräder (Stvzo) - CityBlitz CB022 Originalbetriebsanleitung

E-bike
Inhaltsverzeichnis

Werbung

DE
3.4 Sicherheitshinweise für Fahrräder/Elektrofahrräder (StVZO)
Laut StVZO muss sich jeder Teilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs
so verhalten, dass niemand sonst gefährdet, beschädigt oder belästigt oder
behindert wird, als es unter den gegebenen Umständen unvermeidlich ist!
Machen Sie sich nur mit dem besonderen Fahrverhalten und der Bedienung
des Produkts abseits der Straße vertraut.
Bei schlechten Wetterbedingungen, wie Nässe, Schnee oder Glatteis,
fahren Sie besonders vorsichtig oder verschieben Sie die Fahrt auf einen
späteren Zeitpunkt. Insbesondere die Bremsleistung kann bei ungünstigen
Witterungsbedingungen stark abnehmen!
Schalten Sie das Licht immer bei Dunkelheit und schlechter Sicht ein!
Denken Sie daran, dass Sie beim Einschalten der Beleuchtung nicht nur
besser sehen, sondern auch von anderen Verkehrsteilnehmern besser
gesehen werden.
Eine Helmpflicht besteht nach dem Gesetz nicht. Tragen Sie zu Ihrer
eigenen Sicherheit einen Fahrradhelm, um Kopfverletzungen zu vermeiden!
Wir empfehlen die Verwendung eines nach DIN EN 1078 geprüften
Fahrradhelms.
Fahrräder, die nicht den unten aufgeführten Sicherheitsvorschriften (StVZO)
entsprechen, dürfen nicht auf öffentlichen Straßen benutzt werden. Wenn Ihr
Fahrrad nicht den Sicherheitsvorschriften entspricht, kann dies Ihre eigene
Gesundheit und die anderer Verkehrsteilnehmer gefährden.
Laut StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) muss ein Fahrrad /
Elektrofahrrad über folgende Komponenten verfügen:
– zwei unabhängige, funktionsfähige Bremsen,
– eine deutlich hörbare Fahrradklingel,
– einen funktionsfähigen Frontscheinwerfer und ein Rücklicht,
– Je 2 Reflektoren auf den Speichen oder reflektierenden Seitenstreifen auf
den Felgen oder den Reifen,
– Je 2 gelbe Reflektoren auf jeder Pedale.,
– einen weißen Frontreflektor (falls nicht im Scheinwerfer integriert),
– einen roten Rückreflektor (ein großflächiger Z-Reflektor, kann im Rücklicht
integriert sein).
Technische Änderungen dürfen nur in Übereinstimmung mit der StVZO
vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für sicherheitsrelevante
Komponenten wie Rahmen, Gabel, Lenker, Lenkervorbau, Sattel,
Sattelstütze, Gepäckträger, alle Bremskomponenten (insbesondere
Bremshebel & Bremsbeläge), Beleuchtung, Tretkurbel, Räder.
E-bike-BigTrend-IM-V02-DE.indd 15
15
21/12/2018 18:44

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Cb023Cb024w

Inhaltsverzeichnis