Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Funktionsprüfungen; Betrieb; Sicherheit Beim Betrieb - Demag KBK-Serie Betriebsanleitung / Einzelteile

Hängebahnen und hängekrane
Inhaltsverzeichnis

Werbung

7.2.2
Funktionsprüfungen
Hinweis für Anwender im Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschrift BGV D06:
Nach BGV D06 muss der Kranführer bei Arbeitsbeginn u.a. die Funktion der Notendhalteinrichtung prüfen. Aus‐
genommen davon sind Rutschkupplungen als Notendhalteeinrichtung, die nicht bei Arbeitsbeginn geprüft werden
müssen (BGV D06, §30).
Vor Arbeitsbeginn sind wesentliche Funktionen der Anlage zu testen:
Baugruppe
Steuereinrichtungen
Grenzschalter
Bremsen
Sicherheitseinrichtungen
Steuerschalter (Flursteuerung -
drahtlose Steuerung)
Puffer
Tab. 49
GEFAHR
Fehlfunktion nach Montagearbeiten
Es besteht Gefahr für Leib und Leben, wenn Montagearbeiten nicht fachgerecht ausgeführt wurden.
Nach Arbeiten an der Hauptstromzuführung muss vor Arbeitsbeginn die richtige und einwandfreie Funktion der
Steuereinrichtungen kontrolliert werden. Bei einer möglichen Phasenverwechslung arbeiten die Schaltelemente
und die Grenzschalter nicht wie vorgesehen.
7.3

Betrieb

7.3.1

Sicherheit beim Betrieb

WARNUNG
Überlast
Es besteht Gefahr für Leib und Leben.
Höhere Belastungen als die auf dem Traglastschild angegebenen sind grundsätzlich verboten!
Beachten Sie die höchstzulässigen Traglasten des Kranes.
Verwenden Sie Lastaufnahmemittel, die ausreichend dimensioniert sind.
Verwenden Sie Lastaufnahmemittel bestimmungsgemäß.
Wichtige Hinweise zum Betrieb
Beachten Sie folgende Hinweise während des Betriebes:
Setzen Sie die Krananlage sofort außer Betrieb, wenn Sie Mängel oder Unregelmäßigkeiten in der Funktion
feststellen.
Der Bediener ist dazu verpflichtet, mindestens einmal pro Schicht die Krananlage auf erkennbare Schäden
zu prüfen und sie sofort zu melden.
Sicherheitseinrichtungen nicht außer Kraft setzen.
116
Funktionsprüfung
Entriegeln Sie den Not-Halt in der Steuertafel, dadurch wird der Kranschalter eingeschaltet.
Prüfen Sie die Funktion der Grenzschalter durch vorsichtiges Anfahren der Schaltpositionen. Dies gilt für die
Hubgrenzschalter (siehe entsprechende Betriebsanleitung) und für die Grenzschalter der Kran- und Katz‐
fahrt (sofern vorhanden).
Prüfen Sie die Nachlaufwege von Hubwerkbremsen und Fahrwerkbremsen. Bei merklicher Verlängerung
der Bremswege müssen die Bremsen nachgestellt werden.
Einstellung der Bremsen siehe entsprechende Betriebsanleitung.
Notendhalteeinrichtungen und Not-Halt-Einrichtungen überprüfen.
Die Sicherheitseinrichtungen befreien den Kranführer nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Nur ihre Funktions‐
tüchtigkeit gewährleistet bei Fehlbedienung durch den Kranführer die notwendige Sicherheit.
Bei der Steuereinheit muss auf eine sachgerechte Behandlung geachtet werden.
Mit dem Steuerschalter wählt der Kranführer die Hub- und Fahrbewegungen.
Bei drahtlosen Steuerungen sind die Akkus rechtzeitig aufzuladen.
Kran und Katze, Nachbarkrane und -katzen sind mit abgestimmten elastischen Puffern ausgerüstet. Die Puf‐
fer dämpfen die Kräfte des Kranes beim Anfahren gegen die Kranbahnanschläge / Katzbahnanschläge bzw.
gegen die Nachbarkrane / Nachbarkatzen.
Die Kran- / Katzpuffer dürfen nicht betriebsmäßig angefahren werden.
Die Puffer sind regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Risse und bleibende Verformung sind
Hinweise auf mangelnde Funktionstüchtigkeit.

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis

Fehlerbehebung

loading

Diese Anleitung auch für:

Kbk 100Kbk ii-lKbk iKbk iiKbk iii

Inhaltsverzeichnis