III
Montage
19
Genehmigungen und Meldepflicht
20
Inbetriebnahme der Anlage
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HARGASSNER Heiztechnik mit Zukunft
Heizungsanlage von der Behörde genehmigen lassen
Die Errichtung oder ein Umbau an einer Heizungsanlage von der
entsprechenden Aufsichtsbehörde genehmigen lassen.
• Errichtung oder Umbau an die Überwachungsstelle melden
Österreich: zuständige Baubehörde
Deutschland: Kaminkehrer oder Baubehörde
Andere Länder: Die Bestimmungen der landeseigenen
behördlichen Vorschriften beachten.
Unbefugte Inbetriebnahme!
Inbetriebnahme erfolgt ausschließlich durch von Hargassner
autorisiertes Personal
• Unbefugte Inbetriebnahme verhindern.
• Keine Arbeitsvorgänge an der Anlage ausführen.
• Die Anlage erst nach unterzeichnetem Inbetriebnahmeprotokoll
selbstständig betreiben.
A 4952 Weng OÖ Tel.: +43/7723/5274-0 Fax: +43/7723/5274-5 office@hargassner.at
A C H T U N G
G E F A H R