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• Der Betrieb von mehreren dekorativen Ethanol Feuerstellen ist nur zuläs-
sig, wenn der Brennstoffdurchsatz aller Geräte den Wert 0,5 l/h nicht
überschreitet und zusätzlich für eine ausreichende Belüftung gesorgt
wird.
• Der Brenner darf ausschließlich mit der Brennermatte und diesen Doch-
ten betrieben werden. Eine Veränderung der Dochtanzahl, des Docht-
materials oder der Brennermatte ist nicht statthaft.
• Jegliche Veränderungen an den ebios-fire Geräten sind nicht statthaft.
• Es handelt sich um eine dekorative Feuerstelle im privaten Haushaltbe-
reich, die nicht zum Heizen und nicht für den Dauerbetrieb bestimmt
ist! Dennoch ist zu beachten, dass beim Verbrennungsvorgang als Ne-
benprodukt Wärme entsteht. Dieses kann u. U. zur Erwärmung des Auf-
stellraumes führen.
• Wenn der Brenner nicht genutzt wird, sollte sich grundsätzlich kein
Brennstoff in dem Tank befinden und die runde Abdeckhaube muss auf
dem Brenner liegen.
• Die Brenner sind dazu bestimmt, bis zum Brennstoffende gebrannt zu
werden. Im Falle einer vorzeitigen Außerbetriebnahme verschließen Sie
den Brenner mittels der Abdeckhaube. Lassen Sie nach dem Ablö-schen
den Brenner mindestens 1 Stunde ruhen!
• Der Brenner darf NICHT im warmen oder brennenden Zustand und NICHT
über die Brennerrinne befüllt werden! Lebensgefahr!
• Der Umgang mit Brennstoff in der Nähe des heißen oder noch brennen-
den Gerätes birgt erhebliche Risiken und ist unbedingt zu unter-lassen!
• Befüllen Sie den Brenner nur über die Füllöffnung, niemals über die
Brennerrinne!
• Sollten Sie versehentlich Ethanol verschütten entfernen Sie dieses bitte
umgehend und vor dem Zünden des Brenners!
• Bitte beachten Sie, dass die Leuchtkraft der Flamme soweit abnehmen
kann, dass die Flamme nicht mehr deutlich sichtbar ist. Machen Sie
Kinder und andere Personen im Haushalt darauf aufmerksam.
• Mindestwartezeit zwischen Erlöschen und Wieder Befüllen des Brenners
= 1 Stunde!
• Rauchen Sie nicht beim Umgang mit dem Brennstoff und ebios-fire.
Bei Nichtbeachtung dieser Grundregeln kann es zu unkontrollierter Zündung
bis hin zur Explosion kommen!

3.2 BRANDSCHUTZ

Bitte beachten: Im Strahlungsbereich siehe Abb.
5 (im Bereich der Flammen) dürfen im Abstand
von 1000 mm nach oben und 1000 mm zu den
Seiten keine brennbaren Bauteile vorhanden
sein.
Im Strahlungsbereich dürfen keine brennbaren Gegenstände (Dekorati-
onen, Kleidungsstücke, etc.) abgestellt werden. Zu seitlichen brennbaren
Bauteilen, Möbeln, Dekorationen oder Vorhängen ist ein Mindestabstand
von 1000 mm einzuhalten, um ausreichend Wärmeschutz zu gewährleisten!
Oberhalb der Feuerstätte bis zur Zimmerdecke (Deckenabstand >1000 mm)
dürfen sich keine Gegenstände befinden!
D 8
1000 mm

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