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Gewährleistungsbedingungen; Gewährleistung - Thermopatch NL-35 Bedienungsanleitung

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I. Gewährleistungsbedingungen
1.1 GEWÄHRLEISTUNG
Die Gewährleistungsfrist beginnt am Tag der Inbetrieb-
nahme der Maschine beim Betreiber für die Dauer von
einem Jahr bei einer durchschnittlichen Einsatzdauer von
8 Stunden pro Tag.
Die Gewährleistung gilt ausschließlich für Sachmängel an
unseren Maschinen, wobei die Beweislast beim Käufer liegt.
Unsere Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl
auf die kostenlose Nachbesserung oder den kostenlosen
Ersatz der von Thermopatch als schadhaft anerkannten
Teile, und es bestehen keine aus welchem Grund auch
immer geltend gemachten Ansprüche auf Schadenersatz.
Alle im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschten Teile:
bleiben unser Eigentum;
unterliegen der Inrechnungstellung einer Anzahlung;
die Anzahlung wird bei Rückgabe der schadhaften Teile
umgehend zurückerstattet. Die Rückgabe der schadhaften
Teile hat SPÄTESTENS EINEN MONAT nach der
Inanspruchnahme der Gewährleistung zu erfolgen.
Die Gewährleistung deckt nicht ab:
im Einzelhandel erhältliche Betriebsstoffe, wie
z.B. Sicherungen, Glühlampen, Transformatoren,
zusammengefügte, biegsame Einrichtungen etc.
nicht von uns selbst hergestellte Hilfsstoffe; diese
unterliegen den Gewährleistungsbedingungen des
jeweiligen Herstellers.
Die Gewährleistung gilt nicht für:
durch normalen Verschleiß an Gerätschaften und
Maschinen verursachte Schäden, Beschädigungen
und Unfälle, die durch Fahrlässigkeit, unterlassene
Überwachung und Wartung, unsachgemäße Bedienung
oder durch ohne unsere schriftliche Zustimmung
vorgenommene Veränderungen verursacht wurden;
Schäden, die auf vom Käufer verwendete Materialien oder
eingesetzte Designs zurückzuführen sind;
während des Transports aufgetretene Beschädigungen
oder Unfälle;
beim Einsatz der Maschine übliche Wartungsmaßnahmen
und Einstellvorgänge, die Gegenstand der Wartungs-
anleitung sind, wie z.B. Einstellungen an zwischenge-
schalteten Bauteilen, Schrauben an Rohrleitungen etc.;
diese sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Finden sich bei pneumatischen Maschinen auch
nur Spuren von Reinigungsmitteln oder Öl im
Pneumatikkreislauf, verliert die oben genannte
Gewährleistung ihre Gültigkeit.
Geben Sie bei der Nachfrage nach technischen Informationen
und bei Ersatzteilbestellungen bitte die Referenznummer und
Seriennummer der Maschine an.
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