Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Sicherheitsvorschriften; Organisatorische Maßnahmen; Schutzvorrichtungen; Informelle Sicherheitsmaßnahmen - Knecht B 500 Betriebsanleitung

Automatische schleif- und poliermaschine
Vorschau ausblenden Andere Handbücher für B 500:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

2.
Sicherheit
• eigenmächtige bauliche Veränderungen der Schleifmaschine,
• eigenmächtiges Verändern z. B. der Antriebsverhältnisse (Leistung und Drehzahl) und
• mangelhafte Überwachung von Maschinenteilen, die einem Verschleiß unterliegen sowie
• Verwendung von nicht zugelassenen Ersatz- und Verschleißteilen.
Nur Original Ersatz- und Verschleißteile verwenden. Bei fremdbezogenen Teilen ist nicht gewähr-
leistet, dass sie beanspruchungs- und sicherheitsgerecht konstruiert und gefertigt sind.
2.4

Sicherheitsvorschriften

2.4.1
Organisatorische Maßnahmen
Alle vorhandenen Sicherheitseinrichtungen sind regelmäßig zu überprüfen.
Vorgeschriebene oder in der Betriebsanleitung angegebene Fristen für wiederkehrende Wartungs-
arbeiten sind einzuhalten!
2.4.2

Schutzvorrichtungen

Vor jeder Inbetriebnahme der Schleifmaschine müssen alle Schutzvorrichtungen sachgerecht
angebracht und funktionsfähig sein.
Schutzvorrichtungen dürfen nur nach Stillstand und nach Absicherung gegen erneute In betrieb-
nahme der Schleifmaschine entfernt werden.
Bei Lieferung von Ersatzteilen sind die Schutzvorrichtungen durch den Betreiber vor schrifts mäßig
anzubringen.
2.4.3
Informelle Sicherheitsmaßnahmen
Die Betriebsanleitung ist ständig am Einsatzort der Schleifmaschine aufzubewahren. Ergänzend
zur Betriebsanleitung sind die allgemeingültigen sowie die örtlichen Regelungen zur Unfallver-
hütung bereitzustellen und zu beachten.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Schleifmaschine müssen vollzählig und in gut
lesbarem Zustand sein.
2.4.4

Personalauswahl, Personalqualifikation

Nur geschultes und eingewiesenes Personal darf an der Schleifmaschine arbeiten. Gesetzlich
zulässiges Mindestalter beachten!
Die Zuständigkeiten des Personals sind für das Inbetriebnehmen, Bedienen, Warten und Instand-
setzen klar festzulegen.
13

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis