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Ausschluss Der Garantie; Bedienungsfehler; Ergänzende Regelungen - AVELON Beetle T5 Bedienungsanleitung

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18.4 Ausschluss der Garantie

Jegliche Garantieansprüche sind insbesondere ausgeschlossen,
a.
wenn das Gerät durch den Einfluss höherer Gewalt oder durch Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Stromschlag, Staub
u.ä.) beschädigt oder zerstört wurde;
b.
wenn das Gerät unter Bedingungen gelagert oder betrieben wurde, die ausserhalb der technischen Spezifikationen
liegen;
c.
wenn Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften,
übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse,
mangelhafter, nicht von Avelon ausgeführter Bau- und Montagearbeiten oder anderer Ursachen, die Avelon nicht zu
vertreten hat, entstehen;
d.
wenn der Besteller oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Avelon Änderungen oder Reparaturen an der
Lieferung vornehmen oder wenn der Besteller nicht umgehend alle Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht
grösser wird und Avelon den Mangel beheben kann;
e.
wenn das Gerät mechanische Beschädigungen irgendwelcher Art aufweist;
f.
wenn andere als die durch Avelon gelieferten oder freigegebene Komponenten eingesetzt oder angeschlossen
wurden;
g.
wenn der Garantieanspruch nicht gemäss Punkt a) und b) unter
worden ist.

18.5 Bedienungsfehler

Stellt sich heraus, dass die gemeldete Fehlfunktion des Gerätes durch fehlerhafte Installation oder Bedienung
verursacht wurde, behalten wir uns vor, den entstandenen Prüfaufwand dem Erwerber zu berechnen.
18.6 Ergänzende Regelungen
a.
Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis zu uns abschliessend.
b.
Durch diese Garantie werden weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Wandlung oder Minderung, nicht
begründet. Alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags
oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. Bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgermaterial, bei
Verlust von Daten infolge von Mängeln der Soft- oder Hardware sowie aus irgendwelchen anderen Gründen gehen
die Kosten für die Wiederbeschaffung verlorener Daten zulasten des Bestellers. In keinem Fall bestehen Ansprüche
des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind wie namentlich
Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren
Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Avelon,
jedoch gilt er auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen.
c.
Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz. Es steht Avelon jedoch auch das Recht zu, das im Land des Bestellers zuständige
Gericht anzurufen.
d.
Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht. Das Übereinkommen der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (sog. Wiener Kaufrecht) vom 11. April 1980 findet keine
Anwendung.
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18 Garantie
gemeldet
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