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Garantie; Garantieumfang; Garantiezeit; Abwicklung - AVELON Beetle T5 Bedienungsanleitung

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Beetle T5

18 Garantie

Dieses Kapitel enthält relevante Informationen für einen sicheren Betrieb des Beetle T5 (im Folgenden "Gerät"
genannt).
Diese Garantie gewährt die Avelon Cetex AG (nachfolgend "Avelon" genannt) den Erwerbern von Avelon-
Produkten zusätzlich zu den ihnen zustehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen nach Massgabe der
folgenden Bedingungen:

18.1 Garantieumfang

a.
Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen Teilen. Sie wird in der Form geleistet, dass Teile, die
nachweislich trotz sachgemässer Behandlung und Beachtung der Gebrauchsanweisung aufgrund von Fabrikations-
und/oder Materialfehlern defekt geworden sind, nach unserer Wahl kostenlos ausgetauscht oder repariert werden.
Alternativ hierzu behalten wir uns vor, das defekte Gerät gegen ein Nachfolgeprodukt auszutauschen. Handbücher
und evtl. mitgelieferte Software sind von der Garantie ausgeschlossen.
b.
Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von uns getragen, nicht aber die Kosten für den Versand vom
Erwerber zur Service-Werkstätte und/oder zu uns.
c.
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
d.
Wir sind berechtigt, über die Instandsetzung und den Austausch hinaus technische Änderungen (z. B. Firmware-
Updates) vorzunehmen, um das Gerät dem aktuellen Stand der Technik anzupassen. Hierfür entstehen dem
Erwerber keine zusätzlichen Kosten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

18.2 Garantiezeit

Die Garantiezeit beträgt für Beetle T5 ein Jahr. Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung des Gerätes
durch den Avelon-Fachhändler. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch
setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der
Garantiefrist für das ganze Gerät.

18.3 Abwicklung

a.
Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler des Gerätes, so sind Garantieansprüche unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von sieben Tagen geltend zu machen.
b.
Transportschäden, die äusserlich erkennbar sind (z. B. Gehäuse beschädigt), sind unverzüglich gegenüber der
Transportperson und uns geltend zu machen. Äusserlich nicht erkennbare Schäden sind unverzüglich nach
Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Anlieferung, schriftlich gegenüber der Transport-
person und uns zu reklamieren.
c.
Der Transport zu und von der Stelle, welche die Garantieansprüche entgegennimmt und/oder das defekte Gerät
austauscht, geschieht auf eigene Gefahr und Kosten des Erwerbers.
d.
Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem Gerät das Rechnungsoriginal vorgelegt wird bzw. der
Bezug über den Avelon -Fachhändler dokumentiert wird.
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