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Verwendungsvorschriften - ZARGES Compact Z300 Aufbau- Und Verwendungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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12. Das Arbeiten auf mehreren Arbeitsplattformen gleichzeitig ist nicht erlaubt.
13. Bei wandseitigem Aufbau des Gerüstes können zusätzlich zur
Ballastierung Wandabstandshalter (Zubehör, Best. Nr. 42920)
benutzt werden.
14. Die zulässige Belastbarkeit des Gerüstes beträgt bei gleichmäßig
verteilter Last 2,0 kN/m² (gemäß EN 1004 - Gerüstgruppe 3).
15.
16. Das Verfahren des Gerüstes unter Zuhilfenahme von Fahrzeugen (z. B. Gabelstaplern)
ist verboten. Das Gerüst darf weder mit dem Gabelstapler angehoben noch gezogen
oder geschoben werden.
17. Die Fläche, auf der das Gerüst verfahren wird, muss dessen Gewicht aufnehmen
können.
18.
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19. Das Überbrücken von Gerüsten zu Gebäuden durch
Bohlen usw. ist nicht zulässig. Das Gerüst darf nicht als
Treppenturm verwendet werden, um von dort aus auf
andere Konstruktionen zu gelangen.
20. Vor der Nutzung des Gerüstes ist die vertikale Ausrichtung des Gerüstes zu prüfen,
ggf. zu korrigieren. Weiterhin ist das Gerüst auf ordnungsgemäßen und vollständigen
Aufbau gemäß Abschnitt 2.8. zu überprüfen.

2.2. Verwendungsvorschriften

1.
Der Aufstieg zur Arbeitsbühne darf nur von innen erfolgen.
2.
Es ist unzulässig, sich bei Arbeiten gegen den Seitenschutz
zu stemmen.
3.
Es ist unzulässig, auf den Belagflächen zu springen.
4.
Es dürfen keine horizontalen Lasten erzeugt werden,
z. B. durch Arbeiten auf angenzenden Konstruktionen,
die ein Umkippen des Gerüstes bewirken können.
Aufbau- und Verwendungsanleitung
Beim Verfahren des Gerüstes dürfen sich weder Personen
noch Material oder Werkzeug auf der Plattform befinden.
Jeder Anprall ist zu vermeiden. Verfahren des Gerüstes
nur in Längsoder Diagonalrichtung auf fester, ebener
und hindernisfreier Aufstellfläche von Hand. Beim
Verfahren darf die normale Schrittgeschwindigkeit nicht
überschritten werden.
Bei der Verwendung im Freien oder in offenen Gebäuden
ist das Gerüst bei Windstärke über 6 (nach Beaufortskala),
bei aufkommendem Sturm und bei Arbeitsende in einen
windgeschützten Bereich zu verfahren oder durch
andere geeignete Maßnahmen (z. B. Verankern) gegen
Umkippen zu sichern. Das Überschreiten der Windstärke
6 (12m/s) ist an einer spürbaren Hemmung beim Gehen
zu erkennen.
7
Stop

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