Produkthaftung / Haftungsausschluss
Der Betrieb des Rücklichts auf offenen Straßen ist nur dann erlaubt, wenn
das Licht in einer Höhe zwischen 250 mm und 1200 mm angebracht wird,
nicht verdeckt wird und zusätzlich ein roter Reflektor angebracht ist.
(siehe § 67 StVZO) Die LED sind im Winkel montiert. Das Licht muss so
angebaut werden, dass diese nach unten strahlen.
Der Einbau und Betrieb des bikespeed-SL erfolgt in Eigenverantwortung;
eine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, sowie rechtliche Folgen für
bikespeed sind in jedem Fall ausgeschlossen.
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