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Mit Sicherheit nach oben
D

Wartung

D 1. Die regelmäßigen Überprüfungen des Läufers sind unter
Berücksichtigung von gesetzlichen Bestimmungen, den
Benutzungsbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach
Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate durch einen Sachkundigen
durchführen zu lassen.
Sachkundiger für Persönliche Schutzausrüstung ist:
Wer eine Sachkundigenausbildung gemäß BGG 906 (Grundsätze für
Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für
persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz) besitzt.
D 2. Die regelmäßigen Überprüfungen sind notwendig, weil die Sicherheit
des Benutzers von der Wirksamkeit und Haltbarkeit der Ausrüstung
abhängig ist.
D 3. Checkliste Wartung (siehe hierzu auch Fig. 5)
Die Checkliste ist von einer sachkundigen Person komplett mit einem
unauslöschlichem Stift auszufüllen und zu unterschreiben. Die einzel-
nen Prüfpunkte sind jeweils mit „OK" oder „F" (Fehler) zu markieren.
Der Sachkundige trägt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner
Angaben. Wurde bei einem Prüfpunkt ein „F" eingetragen, kann der
Fehler nur dann vom Sachkundigen behoben werden, wenn es sich um
Entfernen von Verschmutzungen (Farbe, Mörtel, Beton) oder um
Säuberung von Beschriftungen handelt. Dieser Vorgang ist im Anhang
der Checkliste (Raum für Vermerke) mit Datum und Unterschrift des
Sachkundigen zu vermerken. Das Datum der nächsten regelmäßigen
Überprüfung ist aufzuführen.
Bei Fehlern, die eine teilweise Demontage von Bauteilen erfordern, ist
der Läufer zur Behebung des Mangels mit entsprechendem Vermerk
(mit der Anleitung) ins Herstellerwerk einzusenden
Sperian Fall Protection Deutschland GmbH & Co. KG, Seligenweg 10, D-95028 Hof
Telefon +49/92 81/83 02-0, Telefax +49/92 81/36 26, soell@sperianprotection.com
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