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Garantie-Urkunde - Siemens Gigaset AS280 Bedienungsanleitung

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Garantie-Urkunde

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet sei-
ner Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer
eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden
Bedingungen eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die auf-
grund von Fabrikations- und/oder Materialfeh-
lern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen
Defekt aufweisen, werden von Gigaset Com-
munications nach eigener Wahl gegen ein dem
Stand der Technik entsprechendes Gerät kos-
tenlos ausgetauscht oder repariert. Für Ver-
schleißteile (z. B. Akkus, Tastaturen, Gehäuse)
gilt diese Haltbarkeitsgarantie für sechs Monate
ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der
Geräte auf unsachgemäßer Behandlung und/
oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Ver-
tragshändler oder vom Kunden selbst erbrachte
Leistungen (z. B. Installation, Konfiguration,
Softwaredownloads). Handbücher und ggf. auf
einem separaten Datenträger mitgelieferte
Software sind ebenfalls von der Garantie ausge-
schlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, mit
Kaufdatum. Garantieansprüche sind innerhalb
von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantie-
falles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die
im Rahmen des Austauschs an Gigaset Commu-
nications zurückgeliefert werden, gehen in das
Eigentum von Gigaset Communications über.
Diese Garantie gilt für in der Europäischen
Union erworbene Neugeräte. Garantiegeberin
ist die Gigaset Communications Austria GmbH,
Erdberger Lände 26, A - 1031 Wien.
Weitergehende oder andere Ansprüche aus die-
ser Herstellergarantie sind ausgeschlossen.
Gigaset Communications haftet nicht für
Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn
und den Verlust von Daten, zusätzlicher vom
Kunden aufgespielter Software oder sonstiger
Informationen. Die Sicherung derselben obliegt
dem Kunden. Der Haftungsausschluss gilt
nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach
dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vor-
satzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder wegen der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadens-
ersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty-
pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens,
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des Körpers oder der Gesundheit oder nach
dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlän-
gert sich der Garantiezeitraum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich
Gigaset Communications vor, dem Kunden den
Austausch oder die Reparatur in Rechnung zu
stellen. Gigaset Communications wird den Kun-
den hierüber vorab informieren.
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nach-
teil des Kunden ist mit den vorstehenden Rege-
lungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich
bitte an Gigaset Communications. Die Rufnummer
entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung.

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Diese Anleitung auch für:

Gigaset as285

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