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2.7
Bedienpersonal
Das Gerät darf nur von autorisiertem, ausgebildetem und unterwiesenem Fachpersonal, die:
•
das 18. Lebensjahr vollendet haben und
in der Bedienung unterwiesen sind und
•
die Befähigung zur Bedienung der Hebebühne nachgewiesen haben und
•
vom Betreiber schriftlich mit der Bedienung der Hebebühne beauftragt sind bedient und instand gehalten
•
werden.
Als unterwiesene Person gilt, wer über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsach-
gemäßem Verhalten unterrichtet, erforderlichenfalls angelernt sowie über notwendige Schutzeinrichtungen und
Schutzmaßnahmen belehrt wurde.
Als Fachpersonal gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis
der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen
kann.
Liegen beim Personal nicht die notwendigen Kenntnisse vor, ist es auszubilden.
Das Gerät darf nur von Personen bedient und instand gehalten werden, die ihre Arbeit zuverlässig ausführen.
Es ist jede Handlung zu unterlassen, durch die die Sicherheit von Personen, der Umwelt oder des Gerätes
beeinträchtigt werden. Personen, die unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder die Reaktionsfähigkeit beeinflus-
senden Medikamenten stehen, dürfen am oder mit dem Gerät nicht arbeiten.
Bei der Personalauswahl sind die am Einsatzort des Gerätes geltenden alters- und berufsspezifischen
Vorschriften zu beachteten.
Die Verantwortlichkeiten für die Bedienung und Instandhaltung sind eindeutig festzulegen, so dass keine unkla-
re Kompetenzverteilung besteht.
Der Bediener hat dafür mitzusorgen, daß nicht autorisierte Personen in ausreichendem Sicherheitsabstand vom
Gerät fern gehalten werden.
Der Bediener ist verpflichtet, eintretende Veränderungen am Gerät, die die Sicherheit beeinträchtigen, sofort
dem Betreiber zu melden.
2.8
Verhalten im Gefahrenfall und bei Unfällen
2.8.1 Vorbeugende Maßnahmen
Stets auf Unfälle oder Feuer vorbereitet sein!
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•
Erste-Hilfe-Einrichtungen (Verbandskasten, Decken usw.) und Feuerlöscher griffbereit aufbewahren.
•
Personal mit Standort und Anwendung der Sicherheits-, Unfallmelde-, Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtun-
gen nachweislich vertraut machen.
Zufahrtwege für Rettungsfahrzeuge frei machen.
•
2.8.2 Im Fall der Fälle: Richtig handeln!
•
Gerät sofort außer Betrieb setzen.
Verantwortlichen am Einsatzort informieren.
•
Arzt und Feuerwehr alarmieren.
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Personen aus der Gefahrenzone bergen, Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten.
•
•
Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge frei halten.
Magnat 35/40
T61914-DE