MultiLevel Betriebsanleitung
2 – Allgemeine Installationshinweise
2.1.
2.1.1.
2.1.2.
Die Installation des Gerätes oder Systems an Straßentankwagen darf nur
von Fachbetrieben vorgenommen werden.
Dieser Fachbetrieb errichtet und prüft das Gesamtsystem gemäß den in der Be-
dienungsanleitung aufgeführten Prüfkriterien. Die ordnungsgemäße Errichtung
des Systems ist zu bescheinigen.
Neben den im Folgenden aufgeführten Punkten müssen Sie bei der Errichtung,
dem Betrieb und der Wartung alle einschlägigen Vorschriften, wie z. B. IEC /
EN 60079-14, beachten. Nur wenn Sie die folgenden Hinweise berücksichtigen,
können wir einen langen und störungsfreien Betrieb garantieren.
Vorbeugende Maßnahmen
Um Unfälle (durch eventuelle Gasentzündungen) zu vermeiden
EX-Schutzverordnungen sind zu beachten!
Wenn Kabelverschraubungen an den Klemmenkästen verändert werden müs-
sen, so dürfen Sie nur Ex-zugelassene Verschraubungen verwenden.
Sämtliche Baugruppen sind explosionsgeschützte, elektrische Betriebsmittel,
sicherheitstechnisch geprüft und bescheinigt. Hinweise auf Ex-Hinweisschildern
müssen unbedingt beachtet werden. Im Störfall muss die betreffende Baugrup-
pe komplett ausgetauscht werden.
Drucker sind nur für den Betrieb außerhalb von Ex-Bereichen geeignet. Sie
sind zum Schutz vor Witterungseinflüssen vorzugsweise im Fahrerhaus oder in
einem separaten Schrank auf dem Auflieger montiert.
Um Normanforderungen gerecht zu werden
Die Verdrahtung muss nach den mitgelieferten Anschlussplänen erfolgen.
Die Farben der Adern entsprechen DIN 47100. Beachten Sie unbedingt die
Farbauswahl!
Die elektrische Installation führen Sie gemäß IEC / EN 60079 14 aus.
Das Einbringen von zusätzlichen Komponenten in das Gehäuse oder die
Klemmenkasten (z.B. zusätzliche Klemmen) ist nicht zulässig, da hierdurch
die Zulassung des Gerätes erlischt.
Die EMV-Konformitätserklärung des Herstellers hat nur Gültigkeit, wenn das
System exakt nach den Herstellerangaben (Betriebsanleitung und Anweisung)
eingebaut worden ist.
Allgemeine Installationshinweise
Ausgabe/Rev. 1.4 (9/18) ║ MNF18001GE / DOK-479-E • Seite 7