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Konformitätserklärung - Hammer A3-41-A Bedienungsanleitung

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Abricht-Dicken-Hobelmaschine
A3-26 / A3-31 / A3-41
Konformitätserklärung
3 Konformitätserklärung
Hiermit erklären wir, dass die nachfolgend bezeichnete Maschine aufgrund ihrer Konzeption, Konstruktion und Bauart
in der von uns in Verkehr gebrachten Ausführung den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheits anforderungen der
EG-Maschinenrichtlinie entspricht.
Hersteller:
Produktbezeichnung:
Typenbezeichnung:
Fabrikat:
Folgende EG-Richtlinien wurden angewandt:
Folgende harmonisierte Normen wurden angewandt:
Baumuster- Prüfung wurde durchgeführt von:
Übereinstimmung mit der EG-Maschinenrichtlinie
ist bescheinigt durch:
Diese EG-Konformitätserklärung ist nur dann gültig, wenn auf der Maschine das CE-Kennzeichen angebracht ist.
Ein nicht mit uns abgestimmter Umbau oder Änderungen an der Maschine bedeutet den sofortigen Verlust der
Gültigkeit dieser Erklärung.
Der Unterzeichner dieser Erklärung ist der Bevollmächtigte
für das Zusammenstellen der technischen Unterlagen.
Hall in Tirol, 1.2.2012
EG-Konformitätserklärung
nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Felder KG
KR-FELDER-STR.1
A-6060 Hall in Tirol
Abricht-Dicken-Hobelmaschine:
Abricht-Dickten-Hobelmaschine
Abricht-Hobelmaschine:
HAMMER
2006/42/EG
2006/95/EG
2004/108/EG
EN 861 : A3-26 / A3-31 / A3-41
EN 859 : A3-41-A
Fachausschuss Holz
Prüf- und Zertifizierungsstelle im BG-Prüfzert
Vollmoellerstraße 11
D-70563 Stuttgart
NB 0392
EG-Baumusterprüfbescheinigung Nr.:
HO 121017: A3-26 / A3-31 / A3-41
HO 121037: A3-41-A
Johann Felder, Geschäftsführer FELDER KG
KR-FELDER-STR.1 • A-6060 Hall in Tirol
A3-26 / A3-31 / A3-41
A3-41-A
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