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16.0 Gewährleistung
1. Mobilis leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Scooters
entsprechenden Fehlerfreiheit während der Dauer von 24 Monaten ab Datum der
Auslieferung von Mobilis. Die Gewährleistungszeit beginnt mit dem Tage der
Übergabe des Scooters an den Erstkäufer.
2. Inhalt der Gewährleistung
Mobilis erfüllt den Gewährleistungsanspruch nach seiner Wahl, entsprechend den
technischen Erfordernissen durch Instandsetzung des Scooters oder Ersatz der
fehlerhaften Teile. Von den Teilen werden diejenigen ersetzt, die den Fehler
aufweisen und die durch diesen Fehler beschädigten Teile. Ausgewechselte Teile
werden Eigentum von Mobilis und sind auf Anforderung zuzusenden.
Gewährleistungsansprüche können nur dann geltend gemacht werden, wenn die
Anmeldung des Gewährleistungsanspruches durch Einsenden der Karte
"Gewährleistungsanmeldung" bei Mobilis vorliegt.
3. Gewährleistung auf ausgewechselte Teile
Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird die unter Ziffer 1 genannte
Gewährleistungsfrist weder erneuert noch verlängert.
4. Gewährleistungsausschluss
Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn und soweit der aufgetretene
Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Fehler nicht
unverzüglich vom Kunden nach dessen Feststellung bei einem von Mobilis
autorisierten Händler entweder schriftlich angezeigt worden ist, oder der Kunde ihn
nicht von dem Händler hat aufnehmen lassen und diesem nicht unverzüglich
Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben worden ist. Der Scooter oder Teile davon
unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden sind. Der Scooter in einem
nicht von Mobilis autorisierten Betrieb instandgesetzt, gewartet oder gepflegt
worden ist. in den Scooter Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung Mobilis
nicht genehmigt hat oder der Scooter oder Teile davon in einer von Mobilis nicht
genehmigten Weise verändert worden sind. die Vorschriften über die Behandlung,
Wartung und Pflege des Scooters entsprechend Bedienungsanleitung bzw.
Servicekarte nicht befolgt worden sind. die vorgeschriebenen Inspektionen nicht
erfolgten.
Mobilis leistet keinen Ersatz bei natürlichem oder vorzeitigem Verschleiß von
Batterien, Glühlampen, Glas, Sicherungen, Bremsbelägen, Reifen und
Luftschläuchen. bei Schäden, die durch äußere Einwirkungen wie Steinschlag,
Streusalz, Industrieabgase entstanden sind. bei Schäden, die durch unsachgemäße
Pflege oder ungeeignete Pflegemittel verursacht wurden. für Kosten aus Wartungs-,
Oberprüfungs- und Säuberungsarbeiten. für Kosten mittelbarer und unmittelbarer
Schäden, wie Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Bergungs-, Reise- und
Übernachtungskosten.
5. Wandlung, Minderung und Ersatzlieferung
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Käufer im Rahmen der gesetzlichen
Ansprüche berechtigt, Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Minderung des
Kaufpreises zu verlangen, wenn bei maßgeblichen Fehlern deren Nachbesserung
wiederholt erfolglos geblieben ist. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung durch die Mobilis
GmbH besteht nicht.
6. Eigentumswechsel
Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden
Gewährleistungsverpflichtungen nicht berührt.
7.
Geltungsbereich
Die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen gelten innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland.
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Bedienungsanleitung Elektromobil M34+

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