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Sicherheitshinweise; Verpflichtungen Und Haftung; Bestimmungsgemäße Verwendung - Wegoma Porta Master PM3000 Betriebsanleitung

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Porta Master PM3000
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Sicherheitshinweise

Diese Betriebsanleitung enthält wichtige Hinweise, um die Maschine sicher und wirtschaftlich zu
betreiben.
1.1 Verpflichtungen und Haftung
Grundvoraussetzung für den sicherheitsgerechten Umgang und den störungsfreien Be-
trieb dieser Maschine ist die Kenntnis der Funktion und der grundlegenden Sicherheitshin-
weise des Kantenleimgerätes.
Diese Betriebsanleitung, insbesondere die Sicherheitshinweise sind von allen Personen
zu beachten, die an der Maschine arbeiten.
Darüber hinaus sind die für den Einsatzort geltenden Regeln und Vorschriften zur Unfall-
verhütung zu beachten.
Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechni-
schen Regeln gebaut. Dennoch können bei der Verwendung Gefahren für den Benutzer
oder Dritter bzw. Beeinträchtigungen an der Maschine oder an anderen Sachwerten ent-
stehen. Die Maschine ist deshalb nur zu benutzen
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Bei Störungen, die die Sicherheit der Maschine beeinträchtigen können, ist die Maschine
abzuschalten, vom Netz zu trennen und die Störung zu beseitigen, erst danach darf die
Maschine wieder eingeschaltet werden.
Grundsätzlich gelten unsere „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen", die dem
Betreiber bekannt sind. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und
Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursa-
chen zurückzuführen sind:
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1.2 Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Kantenleimgerät ist ausschließlich zum Anleimen von Kanten (mit einer Breite von 10 bis
45 mm) an Holzplatten mittels Schmelzkleber zu verwenden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch:
das Beachten aller Hinweise aus der Betriebsanleitung und
die Einhaltung der Reinigungs- und Wartungsarbeiten.
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für die bestimmungsgemäße Verwendung
in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand.
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine.
Unsachgemäßes Montieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und Warten der Maschine.
Betreiben der Maschine mit defekten Sicherheitseinrichtungen oder nicht ordnungsge-
mäß angebrachten oder nicht funktionsfähigen Sicherheits- und Schutzvorrichtungen.
Nichtbeachten der Hinweise in der Betriebsanleitung bezüglich Transport, Lagerung,
Montage, Inbetriebnahme, Reinigung und Wartung der Maschine.
Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine.
Eigenmächtiges Verändern der Leistung oder Antriebsverhältnisse an der Maschine.
Mangelhafte Überwachung von Teilen, die einem Verschleiß unterliegen.
Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen.
Katastrophenfälle durch Fremdeinwirkung und höhere Gewalt.

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