Bandschalter – Schaltleisten – Schaltmatten – Lichtvorhänge
Informationsblatt
Mindestabstand
Sicherheitsschaltmatten
Werden Sicherheitsschaltmatten als Schutzeinrichtungen eingesetzt, ist darauf zu achten, daß die Abmessungen der Matten so
gewählt werden, daß die gefährlichen Bewegungsabläufe von z. B. Maschinen zum Stehen gebracht werden, bevor eine sich
ihr nähernde Person diese gefährlichen Teile erreicht. Der gesamte Gefahrenbereich muß lückenlos abgedeckt sein, damit keine
Möglichkeit besteht, daß sich eine Person im Gefahrenbereich aufhalten kann, ohne auf der Matte zu stehen.
Unter Berücksichtigung aller Annäherungsrichtungen an die gefährlichen Bewegungsabläufe, muß der geringste Abstand bei der
Berechnung des Mindesabstandes beachtet werden.
Um den Anfangspunkt der Schaltmatte zu definieren, muß die Reaktionszeit der Maschine/Anlage bekannt sein. Die
Gesamtreaktionszeit T eines Systems ist die Zeitspanne vom Moment an, an dem der Fuß einer Person die Matte
betritt, bis zum dem Augenblick, an dem der gefährliche Bewegungsablauf beendet ist.
Wobei t1
= ist die maximale Reaktionszeit der Sicherheits-Schaltmatte zwischen dem Betreten
und dem Abgeben des Stoppsignals = 30ms (gemessen gemäß DIN V 31006-1)
Wobei t2
= ist die Reaktionszeit der Maschine zwischen dem Erhalt des Stoppsignals von der Matte
und dem gefährlichen Bewegungsablauf.
Der gefährliche Bewegungsablauf wird während dieser Zeit fortgesetzt. Deshalb muß die Matte so dimensioniert
werden, daß die Person den Gefahrenpunkt unter keinen Umständen erreichen kann, bevor nicht dieser
Bewegungsablauf gestoppt hat.
Basierend auf die EN 999 wird der Mindestabstand S in Millimeter, für die Annäherung, im Bild oben dargestellt,
wie folgt berechnet:
S = (1.6 x T) + 1200
Wobei T = die Gesamtreaktionszeit des Gesamtsystems in Millisekunden.
Oben genannte Formel findet keine Anwendung, wenn eine Matte als sekundäre Schutzvorrichtung eingesetzt
werden soll. Zum Beispiel als zusätzliche Absicherung im Gefahrenbereich, in Verbindung mit zum Beispiel
einer Zugangsabsicherung durch einen Lichtvorhang vor diesem Gefahrenbereich. Es muß jedoch gewährleistet
sein, daß der Zugang zum Gefahrenbereich und daß sich Aufhalten einer Person an einem Gefahrenpunkt,
niemals unerkannt bleiben kann.
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T = t1 + t2
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30.08.05