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Ordnungsgemäße Verwendung - Still LTX 70 Originalbetriebsanleitung

Elektroschlepper
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Ordnungsgemäße Verwendung
Ordnungsgemäße Verwendung
Das Flurförderzeug darf nur für die zugelasse-
nen Zwecke verwendet werden.
Das Flurförderzeug dient zum Bewegen der
auf dem Tragfähigkeitsschild angegebenen
Lasten.
Beschädigungen und Mängel
Beschädigungen oder sonstige Mängel an
den Flurförderzeuge oder Anbaugeräten müs-
sen dem Aufsichtspersonal sofort gemeldet
werden. Flurförderzeuge und Anbaugeräte,
deren Nutzung mit Gefahren verbunden sind,
dürfen nicht eingesetzt werden, bevor sie nicht
ordnungsgemäß repariert wurden.
Die Sicherheitssysteme und -schalter dürfen
nicht entfernt oder ausgeschaltet werden.
Die angegebenen Einstellungen dürfen nur
mit Genehmigung des Herstellers geändert
werden.
Gefahrenbereiche
Gefahrenbereiche sind Bereiche, in denen
die Bewegung der Flurförderzeuge, ihrer
Betriebsmittel oder deren Vorrichtungen zum
Anheben der Last (z. B. ihre Anbaugeräte)
Personen in Gefahr bringen könnte.
Hierzu zählen folgende Bereiche:
• Bereiche mit Gegenständen, die herunter-
fallen könnten
• Bereiche, die durch Herabfallen oder
Absenken der Vorrichtungen oder Geräte
im Betrieb beeinträchtigt werden könnten
Halten Sie sich nicht im Gefahrenbereich des
Flurförderzeugs auf.
Arbeitsbereiche
Nur vom Betreiber oder seinem Vertreter
zugelassene Bereiche dürfen zu Transport-
zwecken genutzt werden. Lasten dürfen nur
an für diesen Zweck vorgesehenen Orten ent-
fernt und gelagert werden.
In Einsatzbereichen mit Magnetfeldern mit
einer magnetischen Flussdichte größer als
6
5 mT können unter ungünstigen Umständen
unbeabsichtigte Fahrzeugbewegungen
nicht ausgeschlossen werden. Unter diesen
Umständen ist der Einsatz von Komponenten
vorgesehen, die speziell für diesen Zweck
gedacht sind.
Verkehrswege
Die Verkehrswege müssen gut gepflastert,
eben und frei von Hindernissen sein. Abfluss-
kanäle und Bahnübergänge müssen eben
sein. Falls erforderlich, müssen die Wege mit
Rampen versehen sein, damit sie möglichst
frei von Stößen überfahren werden können.
Flurförderzeuge dürfen nicht für Fahrten
auf Strecken mit scharfen Kurven, steilen
Steigungen oder zu engen bzw. zu niedrigen
Durchfahrten verwendet werden.
Hanglagen müssen innerhalb der vom Her-
steller vorgegebenen Grenzwerte liegen,
und sie müssen über eine ausreichend raue
Oberfläche verfügen. Flache und schrittweise
Übergänge an den oberen und unteren Enden
sollen verhindern, dass die Last den Boden
berührt oder der Rahmen beschädigt wird.
Nicht die zugelassenen Bereiche bzw. Last-
punkte der Verkehrsflächen oder -strecken
überschreiten. Zwischen den höchsten Teilen
des Staplers oder der Last und der festen Tei-
len der Umgebung muss ein ausreichender
Abstand vorhanden sein.
Die Richtlinie UE Richtlinie 89/654/EWG (Min-
destvorschriften für Sicherheit und Gesund-
heitsschutz in Arbeitsstätten) muss einge-
halten werden. In Ländern außerhalb der
Europäischen Union sind die nationalen Vor-
schriften des jeweiligen Landes zu beachten.
Gefahrstellen entlang der Verkehrsflächen
oder -strecken sind zu sichern und durch
Standard-Verkehrszeichen sowie, bei Bedarf,
durch zusätzliche Warnschilder zu kennzeich-
nen.
Bei der Fahrt auf öffentlichen Straßen sind
die geltenden Vorschriften sowie Fahrbe-
1191 801 15 50 DE - 12/2017
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Ltx 80Ltx-t08

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