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Elektromobile mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit bis 15
km/h:
Für diese Elektromobile wird laut Straßenverkehrszulassungsord-
nung (StVZO) folgendes gefordert:
Eine Betriebserlaubnis (kurz: BE) des Elektromobils, die durch
•
eine Kfz-Zulassungsstelle ausgestellt wird.
Die Betriebserlaubnis wird für jedes Elektromobil mit einer
maximalen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h von
Mobilis beantragt und liegt dem Elektromobil bei.
Diese Betriebserlaubnis muss der Fahrer bei der Teilnahme
am öffentlichen Straßenverkehr stets mit sich führen.
Der Abschluss einer separaten Haftpflichtversicherung für
•
Krankenfahrstühle.
Zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung müssen Sie sich
mit Ihrer Betriebserlaubnis an Ihre Versicherung wenden. Sie
erhalten dort ein Versicherungskennzeichen (umgangssprach-
lich auch als „Mofa-Kennzeichen" bekannt), das Sie an der
Rückseite Ihres Elektromobils installieren müssen.
Den Versicherungsnachweis muss der Fahrer bei der Teilnah-
me am öffentlichen Straßenverkehr stets mit sich führen.
Die Haftpflichtversicherung muss jährlich zum 1. März erneu-
ert werden. Bitte klären Sie die Details hierzu mit Ihrem Ver-
sicherer.