in den Scooter Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung Mobi-
•
lis nicht genehmigt hat oder der Scooter oder Teile davon in einer
von Mobilis nicht genehmigten Weise verändert worden sind.
die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des
•
Scooters entsprechend Bedienungsanleitung bzw. Servicekarte nicht
befolgt worden sind.
die vorgeschriebenen Inspektionen nicht erfolgten.
•
5. Mobilis leistet keinen Ersatz
bei natürlichem oder vorzeitigem Verschleiß von Batterien, Glühlam-
•
pen, Glas, Sicherungen, Bremsbelägen, Reifen und Luftschläuchen.
bei Schäden, die durch äußere Einwirkungen wie Steinschlag, Streu-
•
salz, Industrieabgase entstanden sind.
bei Schäden, die durch unsachgemäße Pflege oder ungeeignete Pfle-
•
gemittel verursacht wurden.
für Kosten aus Wartungs-, Oberprüfungs- und Säuberungsarbeiten.
•
für Kosten mittelbarer und unmittelbarer Schäden, wie Nutzungsaus-
•
fall, Verdienstausfall, Bergungs-, Reise- und Übernachtungskosten.
6. Wandlung, Minderung und Ersatzlieferung
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Käufer im Rahmen der ge-
setzlichen Ansprüche berechtigt, Rückgängigmachung des Kaufvertrages
oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen, wenn bei maßgeblichen
Fehlern deren Nachbesserung wiederholt erfolglos geblieben ist. Ein An-
spruch auf Ersatzlieferung durch die Mobilis GmbH besteht nicht.
7. Eigentumswechsel
Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Gewährleistungs-
verpflichtungen nicht berührt.
8. Geltungsbereich
Die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen gelten innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland.
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