Wirksamkeitserfordernis für die Garantie
Die Garantiezeit beginnt mit Auslieferungsdatum an den Händ-
ler/Zwischenhändler. Dies ist durch Urkunde, etwa Rechnung mit
Lieferbestätigung des Händlers/Zwischenhändlers nachzuweisen. Das auf
das Produkt bezogene Garantiezertifikat ist vom Anspruchsteller mit
Geltendmachung des Garantieanspruchs vorzulegen.
Ohne Vorlage
dieser Nachweise ist die Firma BRULA GmbH zu keiner Garantieleistung
verpflichtet.
Garantieausschluss
Die Garantie umfasst nicht:
- den Verschleiß des Produktes:
- Schamott/Vermiculite:
Dies ist ein Naturprodukt, das bei jedem Heizvorgang Ausdehnungen und
Schrumpfungen unterliegt. Hierbei können Risse entstehen. Solange die
Auskleidungen die Position im Brennraum beibehalten und nicht zerbre-
chen, sind diese voll funktionsfähig.
- die Oberflächen:
Verfärbungen im Lack oder auf den galvanischen Oberflächen, die auf
thermische Belastung oder Überlastung zurückzuführen sind.
- die Dichtungen:
Nachlassen der Dichtheit durch thermische Belastung und Verhärtung.
- die Glasscheiben:
Verschmutzungen durch Ruß oder eingebrannte Rückstände von
verbrannten Materialien, sowie farbliche oder andere optische Verände-
rungen aufgrund der thermischen Belastung.
-falscher Transport und/oder falsche Lagerung
-unsachgemäße Handhabung von zerbrechlichen Teilen wie Glas und
Keramik
-unsachgemäße Handhabung und/oder der Gebrauch
-fehlende Wartung
-fehlerhafter Einbau oder Anschluss des Gerätes
-Nichtbeachtung der Aufbau- und Betriebsanleitung
-technische Abänderungen an dem Gerät durch firmenfremde Personen
Mängelbeseitigung / Instandsetzung
Bedienungsanleitung BRULA NEO
Stand 03/18
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