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Hinweise Für Den Einsatz In Der Archäologie / Schatzsuche - Ebinger MAGNEX 120 L-2 Bedienungsanleitung

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1.8 Hinweise für den Einsatz in der Archäologie / Schatzsuche
WARNUNG – Das Suchgerät dient als Hilfsmittel zur Ortung von
Metallobjekten. Jedes Anzeigesignal kann auf im Boden verborgene
Fundmunition oder Kampfmittel hinweisen.
Beachten Sie die folgenden Verhaltensregeln bei Auffinden von
Fundmunition!
In der Bundesrepublik Deutschland gelten die allgemeinen Bestimmungen des
Sprengstoffgesetzes sowie die Kampfmittelverordnungen der Länder. Aus diesen lassen
sich die allgemein anerkannten Verhaltensregeln beim Auffinden von Fundmunition
ableiten:
Alle aufgefundenen Munitionsgegenstände sind in der vorgefundenen Lage unverändert
zu belassen und in geeigneter Weise vor unbefugtem Eingriff zu sichern. In allen Fällen
ist sofort die Polizei zu verständigen.
Tipp – Erkundigen Sie sich vor Ausübung Ihres Hobbys über die
jeweiligen gesetzlichen Vorschriften sowie die allgemein anerkannten
Verhaltensregeln für Schatzsucher.
In der Bundesrepublik Deutschland gelten die allgemeinen Bestimmungen des
Fundrechtes nach §§ 965 ff. BGB, in denen Anzeige und Ablieferung von Funden,
Finderlohn sowie Eigentumserwerb am Fundgegenstand geregelt sind.
Weiterhin gelten die Regelungen der Denkmalschutzgesetze der Länder. Diese stellen
alle archäologischen Gegenstände (Münzen, Schmuck, Geräte, Waffen) unter
besonderen Schutz.
Der gesetzliche Schutz beschränkt sich nicht nur auf ausgewiesene oder erkennbare
Fundstellen, sondern auf alle bekannten und noch unbekannten archäologischen
Objekte.
Gezieltes Suchen und Graben nach archäologischen Objekten müssen durch die
zuständige
Denkmalbehörde
Gemeinde-
und
Bodendenkmalpflege erteilt.
Die Denkmalschutzgesetze der Länder regeln die Meldepflicht und vorübergehende
Überlassung aller durch gezieltes Suchen oder als „Gelegenheitsfund" gefundenen
Objekte.
Informieren Sie sich in den verschiedenen Vereinen oder im Internet über die allgemein
anerkannten Verhaltensregeln für Schatzsucher und Hobby-Archäologen!
Allgemeine Sicherheitshinweise
genehmigt
Kreisverwaltungen
MAGNEX
werden.
Genehmigungen
und/oder
beim
®
120 L-2
werden
zuständigen
Amt
in
für

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