Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Life RG1 24DL Anleitungen Und Hinweise Für Installation, Gebrauch Und Wartung Seite 12

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Vergewissern Sie sich, dass bei der Toröffnung keine Quetschgefahr zwischen dem Tor und den umliegenden Bereichen gegeben ist.
Etwaige, für den Betrieb des Antriebs installierte Tasten (normal geöffnet/off) sind so zu positionieren, dass das Tor in Sichtweite, jedoch in sicherer Entfernung von den beweglichen Teilen ist.
Diese Bedienungseinheiten sind außer bei Betrieb mit einem Schlüssel in einer Mindesthöhe von 1,5 m und an einem für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Ort zu positionieren.
Nachdem der Antrieb installiert wurde, ist zu überprüfen, ob dieser korrekt eingestellt ist und ob die Sicherheitsvorrichtungen und die Notentriegelung richtig funktionieren.
Es ist verboten, ein nicht funktionstüchtiges und unsicheres Tor mit einem Antrieb zu versehen, da dieser Funktionsstörungen, die auf eine falsche Installation oder eine nachlässige Wartung des
Tors zurückzuführen sind, nicht behebt.
Während der Installation des Antriebs ist ständig auf die Vorschriften EN 12453 und EN 12445 Bezug zu nehmen.
Es ist zu überprüfen, ob die einzelnen zu installierenden Vorrichtungen für die RG1 24DL-Steuerung geeignet sind, wobei besonders die im Kap. TECHNISCHE DATEN angeführten Angaben
berücksichtigt werden müssen. Die Installation ist sofort zu unterbrechen, wenn auch nur eine Vorrichtung nicht für diese Verwendung geeignet ist.
Vergewissern Sie sich auch, dass der Ort zur Installation der Steuerung nicht Überschwemmungen, Wärmequellen, offenen Flammen, Feuer oder anderen Gefahrensituationen ausgesetzt ist.
Während der Installation sind die Einzelteile der Steuerung zu schützen, um das Eindringen von Flüssigkeit (z. B. Regen) und/oder Fremdkörpern (Erde, Kiessand) in das Innere zu verhindern.
Schließen Sie die Steuerung nur an eine Stromversorgungsleitung an, die den Vorschriften entspricht und über Erdung und Trennschalter verfügt.
Die Steuerung kann mit zwei Pufferbatterien (optional) ausgestattet werden. Ihre Installation als auch die Wartung und der Austausch müssen von einem FACHINSTALLATEUR ausgeführt werden.
Das Verpackungsmaterial muss den örtlichen Bestimmungen entsprechend entsorgt werden.
Verwenden Sie Schutzbrillen beim Bohren der Befestigungslöcher.
Wenn Sie Arbeiten in einer Höhe ab 2 m über dem Boden durchführen, um z. B. das Warnlicht oder die Antenne zu installieren, sind Leiter, Sicherheitsausrüstung, Schutzhelm und alles, was gesetzlich
und von den Vorschriften zur Durchführung solcher Arbeiten vorgesehen ist, zu verwenden. Es ist auf die EU-Richtlinie 2001/45/EG zur Änderung der Richtlinie 89/655/EWG Bezug zu nehmen.
9
PROBELAUF UND INBETRIEBSETZUNG
Der Probelauf und die Inbetriebsetzung des Antriebs muss von einer SACHKUNDIGEN PERSON ausgeführt werden, die von einem FACHINSTALLATEUR angewiesen und kontrolliert wird.
Die Person, die den Probelauf und die Inbetriebsetzung des Antriebs (der die Steuerung angehört) ausführt, hat die für die bestehenden Gefahren vorgesehenen Tests zu bestimmen
und die Übereinstimmung mit Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen zu überprüfen. Besonders ist dabei auf die Richtlinie EN 12445 zu achten, die das Testverfahren zur Überprüfung
von Torantrieben vorsieht, und auf die Richtlinie EN 12453, die die vorgesehenen Voraussetzungen hinsichtlich der Verwendungssicherheit festlegt.
Die Probelauf- und Inbetriebsetzungsphasen sind die wichtigsten Stadien bei der Installation des Antriebs, um die höchste Betriebssicherheit zu erhalten.
Die Kontrollen und Verfahren, die beim Probelauf durchgeführt werden, können auch als regelmäßige Überprüfung des Antriebs und seiner Vorrichtungen angewandt werden.
Der Antrieb darf erst in Betrieb gesetzt werden, wenn ein nicht gefährlicher Grenzbereich für die Krafteinstellung eingegeben wurde. Der Grenzbereich der Krafteinstellung muss auf einen Mindestwert
eingestellt werden, um jede Verletzungsgefahr bei der Torschließung auszuschließen (siehe Kap. MESSEN UND EISNTELLEN DER KRAFT).
Die höchste Krafteinstellung hat sich nach der Richtlinie EN 12445 zu richten.
Berühren Sie niemals das Tor oder seine beweglichen Antriebsteile während des Torlaufs.
Wenn der Torlauf erfolgt, ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten: Der Tordurchgang darf nur durchquert werden, wenn das Tor vollkommen offen ist und still steht.
Unterbrechen Sie sofort den Torlauf bei fehlerhaftem Betrieb (Lärm, stoßweiser Torlauf, etc.): Das Missachten dieses Hinweises kann zu ernsten Gefahren, Unfällen und/oder schweren Schäden am
Tor und am Antrieb führen.
Vergessen Sie nicht, dass beim Torlauf immer folgende Restrisiken bestehen:
a)
Aufprall-und Quetschgefahr am Hauptrand der Torschließung;
b)
Aufprall und Quetschgefahr im Öffnungsbereich;
c)
Quetschgefahr zwischen Schiebetor und feststehenden Führungs- und Halterungsbestandteilen während des Torlaufs;
d)
Mechanische Risiken in Folge des Torlaufs.
9.1
Probelauf
Während des Probelaufs ist zu überprüfen, ob die Aufprallkraft des Tores den Richtlinien EN 12445 und EN 12453 entsprechend eingestellt wurde.
Vergewissern Sie sich, dass die Punkte im Kap. SICHERHEITSVORSCHRIFTEN UND –HINWEISE und INSTALLATIONSVORSCHRIFTEN UND-HINWEISE streng eingehalten werden.
Überprüfen Sie, dass der Antrieb korrekt eingestellt ist und dass die Sicherheitsvorrichtungen und die Notentriegelung einwandfrei funktionieren.
Hinsichtlich der einzelnen installierten Bestandteile führen Sie die Arbeitsabläufe in den jeweiligen Handbüchern aus.
Führen Sie mit dem Schlüsselschalter oder der Fernbedienung die Toröffnungs- und Torschließtests durch und versichern Sie sich, dass jede Bewegung den Einstellungen der Steuerung entspricht.
Führen Sie mehrere Proben durch, um sich von der richtigen Funktionsweise zu überzeugen.
Überprüfen Sie den einwandfreien Betrieb der LED-Anzeigen auf der Folientastatur der Steuerung.
Bei der Überprüfung der Lichtschranken ist insbesondere darauf zu achten, ob Interferenzen mit anderen Vorrichtungen bestehen. Dazu ist ein zylinderförmiger Schlauch von 5 cm Umfang und einer
Länge von 30 cm durch die optische Achse, die die zwei Lichtschranken verbindet, zu führen. Führen Sie den Test zuerst in der Nähe des Senders, dann am Empfänger und zuletzt in der Mitte von
Sender und Empfänger durch.
In allen drei Fällen muss die Vorrichtung vom Betriebszustand in den Alarmzustand wechseln und umgekehrt und die von der Steuerung vorgesehene Funktion bewirken: z. B. während der Torschließung
muss die Umkehrung eintreten.
Führen Sie für die Lichtschranken die von der Richtlinie EN 12445 unter Punkt 4.1.1.6. vorgesehene Funktionsprobe durch. Die Ergebnisse müssen mit dem Punkt 5.1.1.6 der Richtlinie EN 12453
übereinstimmen.
ACHTUNG: Wenn der Antrieb den Probelauf bestanden hat, dürfen die eingespeicherten Parameter nicht mehr verändert werden. Im Falle von Einstellungsänderungen (z. B. Änderung des
Spannungswerts) sind alle beim Probelauf und von der Richtlinie EN 12445 vorgesehenen Tests erneut durchzuführen.
9.2
Inbetriebsetzung
Die Inbetriebsetzung darf erst dann erfolgen, wenn alle im Kap. PROBELAUF vorgesehenen Tests erfolgreich bestanden wurden. Unter bedenklichen Bedingungen oder in behelfsmäßigen Situationen
darf der Antrieb nicht in Betrieb gesetzt werden.
a)
Anfertigung einer technischen Mappe des Antriebs, die folgende Punkte beinhaltet:
Umfassende Skizze der Mechanik und Elektronik des Antriebs,
Gefahrenanalysen und angewandte Lösungen zur Beseitigung oder Verminderung der Gefahren,
Handbücher der einzelnen Antriebsteile,
Verzeichnis der verwendeten Antriebsteile,
Gebrauchsanweisungen und Verwendungshinweise des Eigentümers
Verzeichnis der Wartungsarbeiten der Anlage,
EG-Konformitätserklärung der Anlage.
b)
Befestigung eines EG-Kennzeichnungsschild am Tor, das zumindest die folgenden Angaben enthält:
Name und Adresse der für die Inbetriebsetzung verantwortlichen Person,
Antriebsart
Modell,
Matrikelnummer
Installationsjahr,
EG-Konformitätszeichen
c)
Ausfüllen der Konformitätserklärung und Übergabe an den Eigentümer des Antriebs.
a)
Anfertigung eines Leitfadens mit den Gebrauchsanweisungen (EN 12635 Punkt 5.3 und 5.4) und Übergabe an den Eigentümer des Antriebs.
b)
Anfertigung eines Verzeichnisses der Wartungs- und Verbesserungsarbeiten (EN 12635 Punkt 5.3) und Übergabe an den Eigentümer des Antriebs.
c)
Anfertigung eines Leitfadens mit den Anweisungen für Wartungsarbeiten, der die Vorschriften zur Wartung aller Vorrichtungen des Antriebs enthält (EN 12635 Punkt 5.3 und 5.5), und Übergabe
an den Eigentümer des Antriebs.
Der Eigentümer muss vor der Inbetriebsetzung des Antriebs ausführlich über die Gefahren und Restrisiken informiert werden.

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis