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Garantie Belgien - Siemens Gigaset C53 Bedienungsanleitung

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Software sind ebenfalls von der Garan-
tie ausgeschlossen.
u
Als Garantienachweis gilt der Kauf-
beleg, mit Kaufdatum. Garantiean-
sprüche sind innerhalb von zwei Mona-
ten nach Kenntnis des Garantiefalles
geltend zu machen.
u
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponen-
ten, die im Rahmen des Austauschs an
Siemens zurückgeliefert werden,
gehen in das Eigentum von Siemens
über.
u
Diese Garantie gilt für in der Europäi-
schen Union erworbene Neugeräte.
Garantiegeberin ist die Siemens Aktien-
gesellschaft, Quellenstraße 2, A-1100
Wien.
u
Weitergehende oder andere Ansprüche
aus dieser Herstellergarantie sind aus-
geschlossen. Siemens haftet nicht für
Betriebsunterbrechung, entgangenen
Gewinn und den Verlust von Daten,
zusätzlicher vom Kunden aufgespielter
Software oder sonstiger Informatio-
nen. Die Sicherung derselben obliegt
dem Kunden. Der Haftungsausschluss
gilt nicht, soweit zwingend gehaftet
wird, z.B. nach dem Produkthaftungs-
gesetz, in Fällen des Vorsatzes, der gro-
ben Fahrlässigkeit, wegen der Verlet-
zung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder wegen der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Der
Schadensersatzanspruch für die Verlet-
zung wesentlicher Vertragspflichten ist
jedoch auf den vertragstypischen, vor-
hersehbaren Schaden begrenzt, soweit
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt oder wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesund-
heit oder nach dem Produkthaftungs-
gesetz gehaftet wird.
u
Durch eine erbrachte Garantieleistung
verlängert sich der Garantiezeitraum
nicht.
u
Soweit kein Garantiefall vorliegt,
behält sich Siemens vor, dem Kunden
den Austausch oder die Reparatur in
Rechnung zu stellen. Siemens wird den
Kunden hierüber vorab informieren.
u
Eine Änderung der Beweislastregeln
zum Nachteil des Kunden ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht ver-
bunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie
sich bitte an den Siemens Telefonservice.
Die Rufnummer entnehmen Sie bitte der
Bedienungsanleitung.

Garantie Belgien

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbe-
schadet seiner Mängelansprüche gegenü-
ber dem Vertragshändler eine Garantie zu
den nachstehenden Bedingungen einge-
räumt:
u
Wenn das neue Gerät oder Zubehör
innerhalb von 24 Monaten nach
Ankauf Defekte aufweist infolge von
Produktions- bzw. Materialfehlern, hat
Siemens die Wahl, das Gerät kostenlos
zu reparieren oder durch ein anderes,
dem Stand der Technik entsprechendes
Gerät zu ersetzen. Im Falle von Teilen,
die dem Verschleiß ausgesetzt sind
(wie Batterien, Tastatur, Gehäuse), gilt
diese Garantie für eine Dauer von sechs
Monaten nach Kaufdatum.
u
Diese Garantie gilt nicht, soweit der
Defekt der Geräte auf unsachgemäßer
Behandlung und/oder Nichtbeachtung
der Handbücher beruht.
u
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf
vom Vertragshändler oder vom Kunden
selbst erbrachte Leistungen (z.B.
Installation, Konfiguration, Software-
downloads). Handbücher und ggf. auf
einem separaten Datenträger mitgelie-
ferte Software sind ebenfalls von der
Garantie ausgeschlossen.
u
Als Garantienachweis gilt der Kaufbe-
leg, mit Kaufdatum. Garantieansprü-
che sind innerhalb von zwei Monaten
nach Feststellung des Defekts geltend
zu machen.
Anhang
19

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