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Zuschlag Für Trinkwassererwärmung; Zuschlag Für Abgesenkten Betrieb; Bestimmung Des Bivalenzpunkts - Viesmann VITOCAL 200-S Typ AWS Planungsanleitung

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Planungshinweise
Zuschlag für Trinkwassererwärmung
Für den üblichen Wohnhausbau wird von einem max. Warmwasser-
bedarf von ca. 50 Liter pro Person und Tag mit ca. 45 ºC ausgegangen.
■ Dies entspricht einer zusätzlichen Heizlast von ca. 0,25 kW pro Per-
son bei 8 h Aufheizzeit.
■ Dieser Zuschlag wird nur berücksichtigt, falls die Summe der zusätz-
lichen Heizlast größer als 20 % der nach DIN EN 12831 berechneten
Heizlast ist.
Niedriger Bedarf
*5
Normaler Bedarf
oder
Etagenwohnung
(Abrechnung nach Verbrauch)
Etagenwohnung
(Abrechnung pauschal)
*5
Einfamilienhaus
(mittlerer Bedarf)
Zuschlag für abgesenkten Betrieb
4
Da die Wärmenpumpenregelung mit einer Temperaturbegrenzung für
abgesenkten Betrieb ausgestattet ist, kann auf den Zuschlag für abge-
senkten Betrieb gemäß DIN EN 12831 verzichtet werden.
Durch die Einschaltoptimierung der Wärmepumpenregelung kann
auch auf den Zuschlag für Aufheizung aus abgesenkten Betrieb ver-
zichtet werden.

Bestimmung des Bivalenzpunkts

Luft/Wasser-Wärmepumpen werden überwiegend monoenerge-
tisch betrieben. Bei tiefen Außentemperaturen nimmt die Heizleistung
der Wärmepumpe ab, gleichzeitig steigt aber der Wärmebedarf.
Für monovalenten Betrieb wären sehr große Anlagen erforderlich und
für den größeren Teil der Laufzeit wäre die Wärmepumpe überdimen-
sioniert.
*4
Bei einer Aufheizzeit des Speicher-Wassererwärmers von 8 h.
Übersteigt der tatsächliche Warmwasserbedarf die angegebenen Werte, muss ein höherer Leistungszuschlag gewählt werden.
*5
VIESMANN
48
(Fortsetzung)
Warmwasserbedarf bei Warm-
wassertemperatur 45 °C
in l/d und Person
15 bis 30
30 bis 60
Bezugstemperatur 45 °C
in l/d und Person
Spezifische Nutzwärme
in Wh/d und Person
600 bis 1200
1200 bis 2400
Spezifische Nutzwärme
in Wh/d und Person
30
ca. 1200
45
ca. 1800
50
ca. 2000
Beide Funktionen müssen in der Regelung aktiviert werden. Falls auf
die genannten Zuschläge aufgrund der aktivierten Regelungsfunktio-
nen verzichtet wird, muss dies bei der Übergabe der Anlage an den
Anlagenbetreiber protokolliert werden.
Sollen die Zuschläge trotz der genannten Regelungsoptionen berück-
sichtigt werden, erfolgt die Berechnung nach DIN EN 12831.
Oberhalb des Bivalenzpunkts (z.B. -5 °C) übernimmt die Wärme-
pumpe den gesamten Anteil der benötigten Heizlast. Unterhalb des
Bivalenzpunkts hebt die Wärmepumpe die Rücklauftemperatur des
Heizsystems an und ein Heizwasser-Durchlauferhitzer im Heizungs-
vorlauf heizt nach.
Die Dimensionierung erfolgt nach den Leistungsdiagrammen.
Empfohlener Heizlastzuschlag
*4
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
0,08 bis 0,15
0,15 bis 0,30
Empfohlener Heizlastzuschlag
*4
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
ca. 0,150
ca. 0,225
ca. 0,250
VITOCAL 200-S

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