Für alle Keeway-Fahrzeuge wird eine Gewährleistung von 24 Monaten ab Kaufdatum und ohne Km-Beschränkung gewährt. Die Gewährleistung
besteht im kostenlosen Austausch durch Original-Ersatzteile bzw. durch Reparatur.
Die Garantieleistung kann nur durch einen autorisierten Keeway-Vertragshändler oder Keeway-Vertragswerkstätte (nachstehend Partner genannt)
erbracht werden.
Die Garantieansprüche verfallen wenn:
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das Fahrzeug durch einen nicht autorisierten Partner repariert oder verändert wurde.
die Fahrgestellnummer oder Motornummer manipuliert wurde.
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der Serviceplan nicht eingehalten wurde bzw. die Serviceleistungen durch einen nicht autorisierten Partner erfolgte.
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eine nicht widmungsgemäße Verwendung des Fahrzeugs erfolgte oder dieses für Wettfahrten bzw. zu Wettbewerbszwecken verwendet
wurde.
Ausgeschlossen von der Garantie sind:
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alle Wartungs- oder sonstigen Arbeiten, die durch Abnutzung, Beschädigung oder Nichtbeachtung der Herstellerangaben entstehen.
alle Abnutzungen, Geräuschentwicklung, Schwingungen die die Fahrzeug- und Fahreigenschaften nicht beeinträchtigen.
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Leichtes Austreten von Flüssigkeiten, die keinen wesentlichen Flüssigkeitsverlust bewirken.
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Nachstehende Bauteile oder Materialen (ausgenommen Material oder Herstellungsfehler)
Luftfilter, Ölfilter, Öl, Bremsflüssigkeit, Gabelöl
Kupplungsscheiben, Bremsbeläge, Variator-Fliehkraftmassen,
Kabel, Lampen, Sicherungen,
Sitzbankdichtungen, Pedalschuhe, Aufkleber,
Auspuff, Reifen, Batterie, Ständer, Sitze.
Ferner gelten unsere Allgemeinen Garantiebestimmungen im Keeway-Kundendienstscheckheft
GARANTIE