8. BESTIMMUNGEN DER US-AMERIKANISCHEN REGIERUNG: Falls irgendein Bestandteil
der Software gemäß dem United States Export Administration Act oder anderen Exportge-
setzen, Beschränkungen oder Bestimmungen (den "Exportbestimmungen") Exportbe-
schränkungen unterliegt, sichern Sie zu, dass Sie kein Staatsangehöriger oder
Ortsansässiger einer unter Embargo stehenden Nation sind (einschließlich, aber nicht
beschränkt auf Iran, Irak, Syrien, Sudan, Libyen, Kuba, Nordkorea und Serbien) und dass
Ihnen der Erhalt der Software nicht anderweitig durch die Ausfuhrgesetze untersagt ist. Es
ist eine Bedingung aller Rechte zur Verwendung der Software, dass Sie die Bestimmungen
dieser Vereinbarung erfüllen. Die Gewährung dieser Rechte erlischt, sobald Sie gegen
Bestimmungen dieser Software verstoßen.
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