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Berner 313 Bedienungsanleitung Seite 8

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und Zeichnungen wird keine Gewähr übernommen. Änderun-
gen, Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.
Entsorgung
Sehr geehrter Berner-Kunde, mit dem Erwerb unseres Produk-
tes haben Sie die Möglichkeit, das Gerät nach Ende seines Le-
benszyklus an geeignete Sammelstellen für Elektroschrott zu-
rückzugeben.
Die WEEE (2002/96/EC) regelt die Rücknahme und das
Recycling von Elektroaltgeräten. Hersteller von Elektro-
geräten sind ab dem 13.8.2005 dazu verpflichtet, Elekt-
rogeräte die nach diesem Datum verkauft werden, kos-
tenfrei zurückzunehmen und zu recyceln. Elektrogeräte
dürfen dann nicht mehr in die „normalen" Abfallströme
eingebracht werden. Elektrogeräte sind separat zu re-
cyceln und zu entsorgen. Alle Geräte, die unter diese
Richtlinie fallen, sind mit diesem Logo gekennzeichnet.
Entsorgung von gebrauchten Batterien
Sie als Endverbraucher sind gesetzlich (Batteriege-
setz) zur Rückgabe aller gebrauchten Batterien und
Akkus verpflichtet; eine Entsorgung über den
Hausmüll ist untersagt!
Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit nebenste-
henden Symbolen gekennzeichnet, die auf das Verbot
der Entsorgung über den Hausmüll hinweisen.
Die Bezeichnungen für das ausschlaggebende Schwer-
metall sind:
Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei.
Ihre verbrauchten Batterien/Akkus können Sie unent-
geltlich bei den Sammelstellen Ihrer Gemeinde oder
überall dort abgeben, wo Batterien/Akkus verkauft
werden!
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