Technische Daten
welche sonst vom Anwender in
Auftrag gegeben werden müsste.
Meldepflichten
Betreiber, Vertreiber und Händler,
die Kenntnis über Vorkommnisse
entsprechend §29 des Medizinpro-
duktegesetzes
diese zu melden. Die Art und Weise
der Meldung ist im Medizinpro-
duktegesetz und in der Medizinpro-
dukte-Sicherheitsplanverordnung
festgelegt. Außerhalb Deutschlands
gelten die entsprechenden Bestim-
mungen des jeweiligen Landes.
erhalten,
haben
Zubehör und Ersatzteile
Art. Nr.
5115
5179
3752
0970
Das Spannsystem ist für rotierende
Instrumente ausgelegt, die in Überein-
stimmung mit EN ISO 1797-1 einen
Schaftdurchmesser von 2,35 mm ha-
ben.
22
Papierfilter
Feinstaubfilter
Grobstaubfilter
Fußschalter