Entsorgung
Die Wohnungszentrale und die verschiedenen Partnergeräte gelten
für die Entsorgung als Elektronik-Altgerät im Sinne der Europäischen
Richtlinie 2002/96/EG (WEEE) und dürfen nicht als Haushaltmüll ent-
sorgt werden. Die entsprechenden nationalen, gesetzlichen Vor-
schriften sind zu beachten und die Geräte sind über die dazu vorge-
sehenen Kanäle zu entsorgen. Die örtliche und aktuell gültige Ge-
setzgebung ist zu beachten. Verbrauchte Batterien sollen bei den da-
für vorgesehenen Sammelstellenentsorgt werden.
Siemens
Building Technologies
Synco™ living
Entsorgung
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CE1C2740de
27.09.2010