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Eigenkontrollen Des Betreibers - ATB AQUAmax PROFESSIONAL G Einbauanleitung, Betriebs- Und Wartungshandbuch

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Einbau-/Betriebsanleitung AQUAmax

Eigenkontrollen des Betreibers

Als Betreiber der Kläranlage haben Sie gegenüber der Wasserbehörde die Pflicht,
für einen reibungslosen Betrieb der Anlage zu sorgen. Betriebsstörungen an biolo-
gischen Kleinkläranlagen schlagen sich in fast allen Fällen auf die Ablaufqualität
des gereinigten Wassers nieder. Diese müssen daher umgehend erkannt und
durch Sie selbst oder einen qualifizierten Wartungsbetrieb beseitigt werden.
Um die Eigenkontrollen zu dokumentieren, sind Sie verpflichtet, ein Betriebstagebuch zu führen.
Das dafür vorgesehene Formular „Betriebstagebuch - Eigenkontrollen des Betreibers" finden
Sie am Ende dieses Handbuchs. Bewahren Sie es am besten in der Nähe des Steuergerätes auf.
Die Wasserbehörde kann Einsicht in dieses Betriebstagebuch verlangen.
Im Einzelnen sind Sie dazu aufgefordert, folgende Kontrollen regelmäßig durchzuführen:
Täglich:
Funktion des Steuergerätes und
Überprüfung auf ungewöhnliche Anzeigen.
Monatlich:
Übertragen der Betriebszeiten vom Display ins Betriebstagebuch (kann ggf. bei
Vorhandensein eines elektronischen Logbuchs und in Rücksprache mit den zuständigen
Wasserbehörden entfallen).
Sichtkontrolle des Tauchbelüfters auf Durchmischung und Luftblaseneintrag.
Sichtkontrolle des Wasserstandes in der Vorklärung. Es darf kein Schlamm unkontrolliert in die
Belebungskammer übertreten.
Sichtkontrolle des ablaufenden Wassers auf Schlammabtrieb.
Überprüfung des freien Ablaufs, um einen Rückstau in der Belebungskammer zu vermeiden.
Wenn Sie sich an nachfolgende Vorgaben halten, können Sie unnötige Reparaturkosten
sparen und die Lebensdauer Ihrer Anlage erhöhen:
Fremdwasser wie Regen-, Grund-, Schwimmbad- und Aquarienwasser darf nicht eingeleitet
werden.
Bei Haushaltsreinigern beachten Sie bitte, dass diese keine sauren oder alkalischen Reaktio-
nen zeigen.
Die Belüftungsöffnungen sowie Zu- und Ablauföffnungen müssen immer frei bleiben. Die
Deckel der Anlage müssen sich öffnen lassen.
Sorgen Sie dafür, dass die Anlage regelmäßig durch eine Fachfirma gewartet wird.
Nur die Vorklärung muss regelmäßig (ca. alle 12 Monate) durch ein Entsorgungsunternehmen
entschlammt werden! Nach Rücksprache mit den zuständigen Wasserbehörden und Ab-
schluss eines Wartungsvertrages kann die Entschlammung ggf. auch bedarfsgerecht
erfolgen.
Im Anschluss an die Entschlammung ist die Vorklärung wieder soweit mit Wasser
aufzufüllen, dass die Ansaugöffnung des AQUAmax
ATB WATER GmbH, Südstraße 2, D-32457 Porta Westfalica, www.atbwater.com /
Art.-Nr.: 9060 0142 / Stand: 16.04.2018 / Seite 45 von 60
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PROFESSIONAL G
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vollständig eintaucht!

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