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Motorola M8989 Kurzreferenz Seite 11

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70fp_de.bk : intro.fm5 Page 7 Tuesday, December 12, 2000 3:17 PM
GARANTIELEISTUNGEN
Während der regulären Garantiezeit von einem (1) Jahr ab
Kaufdatum (Garantiezeit) garantiert Motorola dem Erwerber, daß
das bei einem autorisierten Motorola Händler erworbene
Mobiltelefon mit Zubehör ("das Produkt") den jeweils zur Zeit
der Herstellung gültigen Motorola Spezifikationen entspricht.
Sollte das Produkt diesen Spezifikationen nicht entsprechen, ist
der Erwerber verpflichtet, Motorola innerhalb von 2 Monaten
nach Feststellung des Fehlers im Material, in der Verarbeitung
oder der Nichterfüllung der Spezifikationen und in jedem Fall vor
Ablauf der Garantiezeit zu unterrichten und das defekte Produkt
zur Reparatur zum nächstgelegenen, autorisierten Motorola
Reparaturdienst zu bringen. Motorola ist an keinerlei
Produktangaben gebunden, die nicht direkt von Motorola
stammen.
Eine Liste der Telefonnummern des Motorola Kundendienstes,
über die auch der für Sie nächstgelegene, autorisierte Motorola
Reparaturdienst in Erfahrung gebracht werden kann, liegt diesem
Produkt bei.
Während der Garantiezeit besteht der Garantieanspruch
ausschließlich darin, daß das defekte Produkt kostenfrei und
nach der Entscheidung von Motorola entweder repariert oder
ausgetauscht wird oder, falls dies nicht möglich ist, der vom
Erwerber gezahlte Kaufpreis abzüglich einer Gebühr für die
Nutzung des Produktes seit Lieferung zurückerstattet wird. Diese
Garantieleistungen enden mit Ablauf der Garantiezeit.
Dies sind die vollständigen und ausschließlichen
Garantieleistungen für Motorola Mobiltelefone mit Zubehör, die
alle sonstigen expliziten oder impliziten Garantieleistungen,
Bedingungen oder Bestimmungen ersetzen.
Falls es sich bei dem Erwerber nicht um einen Endverbraucher
handelt, lehnt Motorola alle sonstigen Garantieleistungen ab.
Motorola haftet unbegrenzt nur für Vorsatz- und grobe
Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen übernimmt Motorola
keinerlei Haftung für Schäden, die den Kaufpreis übersteigen und
haftet auch nicht für mögliche Folgeschäden, wie entgangene
Gewinne, Datenverlust oder Betriebsunterbrechung.
Diese Garantie hat keine Auswirkungen auf Ansprüche, die
Endverbrauchern gesetzlich zustehen, wie beispielsweise
die Gewährleistung zufriedenstellender Qualität und
Eignung für den bestimmungsgemäßen Zweck. Diese
Garantie berührt nicht die Ansprüche des Erwerbers gegen
den Verkäufer aus dem Kaufvertrag.
INANSPRUCHNAHME DER GARANTIELEISTUNGEN
In den meisten Fällen wird der autorisierte Motorola Händler, bei
dem Sie das Motorola Mobiltelefon mit Originalzubehör
erworben haben und/oder von dem das Produkt installiert
worden ist, die Garantieansprüche akzeptieren und/oder
entsprechende Garantieleistungen anbieten. Sie können
ebenfalls den Garantieservice des nächstgelegenen Motorola
Reparaturdienstes in Anspruch nehmen.
Einleitung
7
Deutsch

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