Artikel 14
Leistungsarme Funkfrequenzgeräte dürfen weder die Flugsicherheit beeinträch-
tigen noch legale Kommunikation stören� Falls solche Störungen auftreten muss
der Benutzer sofort den Betrieb des Gerätes einstellen, bis eine Verbesserung
eintritt und die Störung nicht mehr auftritt�
Legale Kommunikation bedeutet Funkkommunikationsbetrieb in Übereinstimmung
mit dem Telecommunications Act� Leistungsarme Funkfrequenzgeräte müssen
jegliche im Rahmen von legaler Kommunikation und von ISM-Funkgeräten emp-
fangenen Störungen akzeptieren�
12.1.6 Australien
Verwendung in Australien:
12.2 EG-Konformitätserklärung
Die EG-Konformitätserklärung ist im Internet abrufbar unter:
→ Datenblattsuche → z.B. ANT410 → Weitere Informationen
www�ifm�com
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